Gehörlosenverband SH fordert finanzielle Hilfen für Betroffene
Theaterbesuche, Konzerte, Alltag: Für Gehörlose ist dabei oft ein Dolmetscher nötig - also eine finanzielle Mehrbelastung. Der Verband fordert Gehörlosengeld. In SH gibt es das bisher noch nicht.
Nicht hören können, heißt Informationsrückstände überall, so Cortina Bittner vom Gehörlosenverband Schleswig-Holstein. Die rund 3.500 gehörlosen Menschen im Land seien frustriert und bräuchten einen Nachteilsausgleich. Während es für blinde Menschen ein sogenanntes Landesblindengeld gibt, bekommen Menschen mit Hörbeeinträchtigungen finanzielle Unterstützung nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter bürokratischem Mehraufwand.
Das Geld sei allerdings auch eine Anerkennung dafür, mit welchen Problemen die Betroffenen im Alltag konfrontiert sind, betont Bittner. Die Strukturen für Gehörlose seien nicht vorhanden. Sie sind auf Dolmetscher angewiesen und benötigen Gebärdensprache, auch im öffentlichen Bereich. Die Behörden haben beispielsweise eine rechtliche Verpflichtung Gebärdensprache oder Dolmetscher anzubieten, nur wissen das die meisten Sachbearbeiter nicht, wie Cortina Bittner verrät.
Sieben von 16 Bundesländern haben Gehörlosengeld
Seit zwei Jahren ist der Verband mit der Politik im Gespräch, so Bittner: Der SSW sei dafür, die Regierungsfraktion habe sich aufgrund fehlender Gelder dagegen ausgesprochen. Es habe sogar eine Anhörung im Sozialausschuss gegeben.
Das Landessozialministerium hat auf Nachfrage auf den Bund verwiesen, denn bei der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz habe man sich für einen bundeseinheitlichen Nachteilsausgleich eingesetzt. In sieben von 16 Bundesländern gibt es das Gehörlosengeld bereits. Nach Angaben des Landessozialministeriums setzt sich die Landesregierung für die Einführung eines bundeseinheitlichen "Blinden- und Gehörlosengeldes" ein.
Der Welttag des Hörens wurde ursprünglich von der Weltgesundheitsorganisation und den Branchen für Hörgesundheit ins Leben gerufen, um sich für eine bessere gesundheitliche Aufklärung einzusetzen.