Ein Bild des Friesenhof Prozesses. © NDR Foto: Moritz Mayer

Friesenhof: Kein Schadenersatz für damalige Inhaberin der Mädchenheime

Stand: 18.02.2025 16:59 Uhr

Die ehemalige Inhaberin der Friesenhof-Mädchenheime bekommt keinen Schadenersatz vom Land. So hat es das Landgericht Kiel am Dienstag entschieden. Der Frau war rechtswidrig die Betriebserlaubnis entzogen worden.

von Moritz Mayer

Dass die Inhaberin der damaligen Friesenhof-Heime im Kreis Dithmarschen, Barbara Janssen, nun leer ausgeht, begründete ein Gerichtssprecher damit, dass die Frau schon direkt nach dem Entzug der Betriebserlaubnis dagegen hätte Widerspruch einlegen müssen. Das habe sie damals nicht getan. Hinzu kommt: Die Friesenhof-Inhaberin sei schon zwei Tage vor dem Entzug der Betriebserlaubnis insolvent gewesen. Die Mädchenheime hätten also zu dem Zeitpunkt praktisch keinen Wert mehr gehabt. Ob Janssen Berufung einlegen wird, ist noch offen, wie ihr Anwalt sagte. Für die 79-jährige sei das Urteil eine Katastrophe.

Janssen forderte rund zwei Millionen Euro Schadenersatz

Im Prozess ging es konkret um den Juni 2015: Damals hat das Land Schleswig-Holstein der damaligen Friesenhof-Inhaberin die Betriebserlaubnis entzogen. Das war rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Schleswig im Nachhinein feststellte. Daraufhin klagte Janssen erneut gegen das Land und forderte in dem aktuellen Prozess rund zwei Millionen Euro Schadenersatz. So viel sollen ihre Mädchenheime damals wert gewesen sein, so die mittlerweile 79-Jährige.

Öffentliche Vorwürfe hätten für Wertverlust gesorgt

Das Land Schleswig-Holstein argumentierte in dem Prozess, dass die öffentlichen Vorwürfe zu den angeblichen Missständen in den Mädchenheimen zu einem Wertverlust geführt - nicht der Entzug der Betriebserlaubnis. Einen außergerichtlichen Vergleich lehnte das Land in der Verhandlung mit Verweis auf Haushaltsrecht ab.

Jugendeinrichtung für Mädchen aus schwierigsten Verhältnissen

Janssen hat mehr als 15 Jahre lang mehrere Mädchenheime in Dithmarschen betrieben - den sogenannten Friesenhof. In den Einrichtungen kamen Mädchen aus schwierigsten Verhältnissen unter. Ab dem Jahr 2011 häuften sich allerdings öffentliche Vorwürfe gegen den Friesenhof: Politik, Medien und Bewohnerinnen berichteten von Gewalt und Erniedrigungen in den Heimen. Das Landesjugendamt kontrollierte den Betrieb immer häufiger und entzog am 3. Juni 2015 schließlich die Betriebserlaubnis - wegen Kindeswohlgefährdung. Schon zwei Tage vorher war Janssen insolvent.

Entzug der Betriebserlaubnis war rechtswidrig

Doch vier Jahre später urteilte das Verwaltungsgericht in Schleswig: Der Entzug der Betriebserlaubnis war rechtswidrig. Das Landesjugendamt habe die Zustände in den Heimen nicht rechtmäßig ermittelt. Janssen sagte in dem jetzigen Prozess, dass sie damals den Friesenhof eigentlich aus gesundheitlichen Gründen verkaufen habe wollen. Es habe auch zwei Interessenten gegeben. Doch die Jugendeinrichtung war nichts mehr wert.

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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 18.02.2025 | 17:00 Uhr

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