Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Frau erstochen hatte. Der Mann habe aber im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt.
Auch die Voraussetzungen für eine Einweisung in die Psychiatrie fehlen laut Gericht. Der Mann sei nicht für die Allgemeinheit gefährlich. mehr
Betroffen sind unter anderem Krankenhäuser und Kitas. Überall im Land fanden Kundgebungen statt. mehr