Maskierter Einbrecher bricht ein Fenster auf. © Fotolia.com Foto: bilderbox
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AUDIO: Schleswig-Holstein setzt das Zuschussprogramm zum Einbruchschutz fort (1 Min)

Förderprogramm für Einbruchschutz in SH wird fortgesetzt

Stand: 26.02.2024 13:21 Uhr

Sicher im eigenen Zuhause: Schleswig-Holstein setzt das sogenannte Einbruchschutzprogramm auch in diesem Jahr fort. Das Ziel: weniger Einbrüche.

Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer und Mieter: Das Land Schleswig-Holstein setzt das Zuschussprogramm zum Einbruchschutz fort. Wer eine Alarmanlage, einen Bewegungsmelder oder bessere Schlösser einbauen will, kann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einen Zuschuss beantragen. Das Land stellt für diese Maßnahmen nach eigenen Angaben 800.000 Euro für das laufende Jahr bereit. Das hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bekanntgegeben.

Sütterlin-Waack ruft zur Prävention auf

Bezuschusst werden unter anderem auch der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen. "Prävention schützt am besten. Machen Sie es Straftäterinnen und Straftätern schwerer und schützen Sie ihr Zuhause. Die Zahlen zeigen, dass ein sicheres Zuhause Einbrecherinnen und Einbrecher abschreckt oder dazu bewegt aufzugeben", sagte Sütterlin-Waack. Laut polizeilicher Kriminalstatistik endeten 2022 in Schleswig-Holstein fast die Hälfte aller Wohnungseinbruch-Diebstähle beim Versuch, was vor allem auch auf eingebaute Sicherheitstechnik zurückzuführen war.

VIDEO: Zahl der Einbrüche in 2022 wieder gestiegen (3 Min)

Einbruchschutzförderung ist gestaffelt

Seit 2016 haben laut Land mittlerweile fast 7.000 Haushalte die Förderung in Anspruch genommen, im vergangenen Jahr waren es 393. Die Förderung ist gestaffelt: Die Investitionskosten müssen mindestens 500 Euro pro Antrag betragen, jedoch nicht mehr als 10.000 Euro für dasselbe Wohnobjekt. Bis 1.000 Euro Investitionskosten erhalten Antragstellende 20 Prozent Zuschuss. Darüber hinaus gehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Somit können 10.000 Euro pro Objekt mit maximal 1.550 Euro gefördert werden. Antragstellende müssen die Bauvorhaben in diesem Jahr realisieren und die bewilligten Fördergelder bis zum 15. Dezember 2024 bei der IB.SH abgerufen haben. Anträge können über dasKundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 26.02.2024 | 13:00 Uhr

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