Ferienwohnungen in Lübeck: Gericht gibt Vermieter Recht
Im Streit um Ferienwohnungen in den historischen Ganghäusern in Lübeck hat das Verwaltungsgericht Schleswig einem Vermieter Recht gegeben. Er darf seine Wohnung also wieder als Ferienwohnung vermieten. Aus dem Urteil geht hervor, dass die Wohnung nicht in einem reinen, sondern in einem allgemeinen Wohngebiet steht, mit Restaurants und anderen Geschäften. Außerdem werden Anwohnerinnen und Anwohner nach Ansicht des Richters nicht durch die Ab- und Anreise von Gästen gestört.
Sechs weitere Verfahren laufen
Kläger Kalle Brenner, der auch Sprecher der Interessenvertretung der Ferienvermietung ist, freut sich über das Urteil, aber: "In unserer Interessenvertretung haben wir auch wirklich traurige Fälle, die seit zehn, zwanzig, teilweise sogar dreißig Jahren schon Ferienvermietung in den Ganghäusern machen und das war deren Haupteinkommen. Und für die finde ich das viel wichtiger." Aktuell laufen sechs weitere Verfahren.
2020 hatte die Stadt Lübeck verboten, Wohnungen in einigen Gässchen in der Stadt als Ferienwohnungen zu vermieten. Bei Missachtung sind Bußgelder fällig. Laut dem aktuellen Urteil hat das Verbot von 2020 gegen geltendes Recht verstoßen. Wann genau Kläger Kalle Brenner wieder vermieten darf, weiß er noch nicht.