Einschränkungen für Bürgerentscheide in SH werden zurückgenommen

Stand: 15.05.2024 17:32 Uhr

Die in Schleswig-Holstein erst im vergangenen Jahr erfolgten Änderungen im Kommunalrecht über Bürgerbegehren sollen wieder zurückgenommen werden. Die Initiative "Rettet den Bürgerentscheid!" hatte sich dafür eingesetzt.

"Diese Einigung auf den Kompromiss ist vor allem ein positives Signal an die Demokratie", sagt Claudine Nierth, Vorsitzende des Vereins "Mehr Demokratie". Gemeinsam mit Serpil Midyatli (SPD) und Claudia Bielfeldt (BUND) ist Nierth Vertrauensperson der Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid", die von SPD und SSW unterstützt wird. Zuvor hatte sich die Initiative mit Vertretern von CDU und Grünen auf eine Neuregelung verständigt. Nach zwei Treffen hinter verschlossenen Türen wurde ein Kompromiss gefunden. Damit sollen Bürgerbegehren gegen eine Bauleitplanung künftig auch dann wieder möglich sein, wenn diese von der Gemeindevertretung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurde.

Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen wieder einfacher möglich

Die Initiative hatte gefordert, dass man weiterhin ein Instrument braucht, das bei schwierigen Situationen eine Schlichtung herbeiführt - das sind laut Initiative eben Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Im Landtag soll die Änderung bereits in der kommenden Woche beschlossen werden.

"In Zeiten starker Polarisierung ist es wirklich was Besonderes, aufeinander zuzugehen, miteinander zu reden und sich auf etwas zu einigen." Claudine Nierth, Vorsitzende des Vereins "Mehr Demokratie"

Die CDU ist mit dem Kompromiss zufrieden, weil die Quoren, also die Zahl der Stimmen, die bei Bürgerbegehren erreicht werden müssen, künftig höher sind. Kritik kommt von der FDP-Opposition im Landtag. Es sei in der Sache völlig richtig, dass CDU und Grüne beim Thema Bürgerbegehren zurückrudern, meint Fraktionschef Christopher Vogt. Das Zurückdrehen demokratischer Mitwirkungsrechte fällt laut Vogt damit aber Schwarz-Grün erneut auf die Füße. FDP und SSW im Landtag hatten zuvor vor dem Verfassungsgericht gegen das Kommunalgesetz geklagt - scheiterten jedoch.

Volksinitiative sammelte 27.595 Unterschriften

Im September vergangenen Jahres hatte die Volksinitiative als Bündnis aus mehr als 50 Oppositionsparteien, Umweltverbänden und weiteren Organisationen fast 28.000 Unterschriften an den Landtag übergeben - mindestens 20.000 Unterschriften waren nötig, damit sich der Landtag mit der Initiative befassen muss. "Die Einigung auf diesen Kompromiss ist vor allem ein Erfolg für die Volksinitiative 'Rettet den Bürgerentscheid' und damit ein Erfolg für die 27.595 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, die die Volksinitiative unterzeichnet haben", so Claudine Nierth.

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Die Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid!" übergibt 27.595 Unterschriften vor dem Kieler Landtag. © NDR Foto: Carsten Salzwedel

"Rettet den Bürgerentscheid!" - Initiative reicht 27.595 Unterschriften ein

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Änderungen im Kommunalrecht, um schneller an Baugenehmigungen zu kommen

Die Einschnitte für Bürgerbegehren waren entstanden, nachdem das Landesparlament im März 2023 Änderungen im Kommunalrecht vorgenommen hatte. Mit schwarz-grüner Mehrheit wurde damals beschlossen, dass Bürgerbegehren bei Bauvorhaben, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat gab, unzulässig sind.

Die Koalition gab damals an, dass man damit Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser und Windräder beschleunigen wolle. Außerdem wollte man Kommunen mehr Planungssicherheit geben. Die Opposition warf der Koalition Demokratieabbau vor.

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Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtags © imago Foto: penofoto

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 15.05.2024 | 16:00 Uhr

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