
Einkaufen am Sonntag: Bäderregelung in SH wieder in Kraft
Seit diesem Wochenende erlaubt die sogenannte Bäderregelung es bestimmten Geschäften vielerorts wieder, auch an Sonntagen und Feiertagen zu öffnen. Es gibt aber Einschränkungen - und Kritik.
Büsum, Travemünde, St. Peter-Ording, Grömitz und viele andere: In fast 100 Tourismus-Hochburgen in Schleswig-Holstein ist die Regelung am 15. März in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Oktober. Mehr als sieben Monate lang sind Einkäufe dort also grundsätzlich auch wieder am Sonntag möglich. Öffnen dürfen laut Wirtschaftsministerium Geschäfte des täglichen Bedarfs - explizit ausgenommen davon sind zum Beispiel Möbelhäuser, Autohäuser und Baumärkte.
Zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten vor allem für Touristen
Ladenbetreiber haben die Möglichkeit, ihre Waren für sechs Stunden zwischen 11 und 19 Uhr anzubieten. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Ziel ist es, vor allem den Gästen in Schleswig-Holstein gute Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Daran hätten die Tourismusorte ein großes Interesse, sagte der zuständige Minister Claus Ruhe Madsen (CDU) Ende 2023 bei der Bekanntgabe, dass die Bäderregelung bis 2028 verlängert wurde. Neben dem aktuellen Zeitraum ist sie in Schleswig-Holstein auch jeweils zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar gültig.
Handel sieht die Bäderregelung als Erfolgsgeschichte
Aus Sicht des Handelsverbandes Nord zahlen sich die zusätzlichen Verkaufstage für die Geschäfte aus. "Die Bäderregelung ist unumstößlich eine Erfolgsgeschichte", meint Hauptgeschäftsführer Dierk Böckenholt. Zu einem guten Angebot an Touristen gehöre auch der Handel: "Wir wissen auch, die Wetterlage ist nicht immer so gut, da muss man auch mal zwischendurch etwas shoppen gehen können." Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Läden würden für Arbeit an Sonn- und Feiertagen Zuschläge oder freie Tage als Ausgleich bekommen, so Böckenholt.
Ver.di kritisiert Öffnungen am Sonntag
Widerspruch kommt seit Langem von der Gewerkschaft ver.di. Bert Stach aus dem Fachbereich Handel bezeichnet die Sonntage als wichtige Ruhetage für die Beschäftigten: "Sie ermöglichen es besonders Familien und Freunden zusammenzukommen und gemeinsame Zeit zu verbringen." Auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein zur jetzt wieder geltenden Bäderregelung stellt Stach ihren Sinn generell in Frage: "Es gibt keine Evaluation, die ihn klar belegt. Daher sollten die Sonntagsöffnungen in Schleswig-Holstein wieder auf ein vernünftiges Maß reduziert werden."
Hier kann an Sonn- und Feiertagen in SH eingekauft werden
- Büsum
- Büsumer Deichhausen
- Friedrichskoog
- Warwerort
- Westerdeichstrich
- Ratzeburg (Gemeindeteil "Insel")
- Travemünde
Kiel:
- Schilksee
- Falckensteiner Strand
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- Willy-Brandt-Platz,
- Schiffbrücke (vom Willy-Brandt-Platz bis Kultur- und Kommunikationszentrum Volksbad am I. C. Möller Platz),
- Norderstraße, einschließlich Nordermarkt,
- Verbindungsstraßen zwischen Nordermarkt/Norderstraße/Willy-Brandt-Platz und Schiffbrücke/Norderhofenden (von der Rathausstraße zum Willy-Brandt-Platz),
- Hafen-Ostseite einschließlich des Bereiches Sonwik mit den Straßen Am Fördehang, Am Fördeufer, Am Industriehafen, Auf der Mole, Ballastkai, Fördepromenade, Swinemünder Straße, Harniskai
- Dagebüll
- Friedrichstadt
- Elisabeth-Sophien-Koog
- Hallig Hooge
- Husum (Teilbereiche Am Außenhafen, Dockkoogstraße, Hafenstraße, Kleikuhle, Schiffbrücke, Wasserreihe und Gemeindeteil Schobüll)
- Langeneß
- Niebüll
- Nordstrand
- Pellworm
- Schwabstedt
- St. Peter-Ording
- Tönning
- Vollerwiek
- alle Gemeinden der Inseln Amrum, Föhr und Sylt
- Bosau
- Dahme
- Eutin
- Fehmarn
- Grömitz
- Großenbrode
- Grube (Gemeindeteil Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister-Höppner-Straße)
- Heiligenhafen
- Heringsdorf (Gemeindeteil Süssau-Strand)
- Kellenhusen
- Lensahn
- Malente
- Neukirchen (Gemeindeteile Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand)
- Neustadt in Holstein
- Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck)
- Panker
- Sierksdorf
- Scharbeutz
- Schönwalde am Bungsberg
- Stakendorf (Gemeindeteil Stakendorfer Strand)
- Süsel
- Timmendorfer Strand
- Wangels (Gemeindeteil Weißenhaus)
- Blekendorf (Gemeindeteil Sehlendorfer Strand)
- Heikendorf
- Hohenfelde
- Hohwacht (Gemeindeteil Hohwacht)
- Laboe
- Lütjenburg
- Mönkeberg
- Plön
- Schönberg (Gemeindeteile Holm, Kalifornien und Schönberger Strand;
- Straßen: Ostseestraße, Niederstraße, Fußgängerbereich Knüll, Knüllgasse, Bahnhofstraße, Kuhlenkamp, Eichkamp)
- Stein
- Wendtorf
- Wisch (Gemeindeteil Heidkate)
- Altenhof
- Ascheffel
- Brodersby
- Damp
- Eckernförde
- Schwedeneck
- Strande
- Waabs
- Winnemark
- Groß Wittensee
- Klein Wittensee
- Schleswig
- Langballig
- Gelting
- Glücksburg
- Kappeln (Fußgängerzone Altstadt; Straßen: Am Hafen und Hafenpromenade)
- Westerholz
- Steinbergkirche
- Glückstadt (Innenstadtbereich in den Grenzen der Straßen Am Wall, Am Hafen, Am Proviantgraben, Am Kommandantengraben und der Bohn-Straße)
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Mecklenburg-Vorpommern gleicht Regeln an SH an
Auch in Mecklenburg-Vorpommern greift die Bäderregelung seit dem 15. März erneut. Einzelhändler in touristischen Orten und in den Welterbe-Städten in Mecklenburg-Vorpommern können nun an mehr Sonn- und Feiertagen öffnen als bisher. Damit gleicht das Land die Sonntagsöffnungszeiten an die von Schleswig-Holstein an.