Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen: Frist bis 2040
Damit das Abwasser nicht durch Risse und Löcher in den Boden sickert, sollen Grundstückseigentümer überprüfen, ob ihre Rohre dicht sind. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium setzt eine neue Frist bis 2040.
Ende 2022 ist die Frist zunächst ausgesetzt worden - bis dahin war vorgeschrieben, private Abwasserleitungen bis 2025 zu überprüfen. Wie das Umweltministerium am Freitag mitteilte, wird die Frist für Grundstücksbesitzer jetzt bis 2040 verlängert. Laut Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) ist das ein angemessener zeitlicher Rahmen, "der auch zu bewältigen ist und niemanden überfordert."
Eine Ausnahme sind Wasserschutzgebiete. In den Schutzzonen II, III und III A sollen die privaten Abwasserrohre umgehend überprüft werden. Umweltminister Goldschmidt zufolge möchte das Ministerium damit "potenzielle Gefahren für das Grundwasser in Wasserschutzgebieten minimieren, denn sauberes Wasser ist die Grundlage für ein gesundes Leben." In Schleswig-Holstein wird aus dem Grundwasser auch Trinkwasser gewonnen. Deshalb müsse es besonders geschützt werden.
Kritik von Haus & Grund Schleswig-Holstein: Regelung sei "überflüssig"
Die Interessenvertretung der privaten Grundeigentümer Haus & Grund Schleswig-Holstein kritisiert die neue Regelung als "überflüssig". Der Vorstandsvorsitzende Alexander Blažek fordert "mehr Mut zu Bürokratieabbau". Er sagt: "Es gibt keine Notwendigkeit, die Dichtheit von privaten Entwässerungsleitungen zu regeln." Denn Grundstückseigentümer würden sich selbst darum kümmern, ihre Abwasserleitungen instandzuhalten.
Die Änderungen gelten ab sofort. Grundstücksbesitzer, die die Dichtheit ihrer Rohre bereits überprüft und dazu einen Nachweis haben, brauchen bis 2040 keine Kontrollen mehr durchführen.