Eine Fotomontage mit Cannabisblatt-Symbol, Joint und Paragrafenzeichen auf Deutschlandfahne, © picture alliance Foto: Christian Ohde
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AUDIO: Landesstelle für Suchtfragen in SH über Drogen-Prävention (1 Min)

Cannabisgesetz: Wo Kiffen in SH erlaubt werden soll und wo nicht

Stand: 19.02.2024 05:00 Uhr

In dieser Woche will der Bundestag über die Legalisierung von Cannabis abstimmen, danach der Bundesrat. An bestimmten Orten soll Cannabis dennoch verboten bleiben - um Kinder und Jugendliche zu schützen.

von Lisanne Dehnbostel

Auf einer Parkbank einen Joint rauchen oder beim Spaziergang mal eben vom Haschkeks naschen: Wenn das Gesetzesvorhaben zur Cannabis-Legalisierung verabschiedet wird, wird das für Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland grundsätzlich erlaubt sein - mit Einschränkungen. Ist zum Beispiel ein Spielplatz in Sichtweite oder eine Schule, ein Kindergarten, ein Jugendtreff, dann bleibt es zum Schutz der Kinder und Jugendlichen verboten.

Wo Cannabiskonsum verboten bleiben soll

Konkret ist geplant, dass 100 Meter rund um Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen und auf öffentlich zugänglichen Sportstätten Cannabis nicht öffentlich konsumiert werden darf. In dem aktuellen Gesetzentwurf (Stand: 16.08.2023) werden zwar noch 200 Meter genannt, doch das soll geändert werden. Auch in Fußgängerzonen bleibt der Cannabiskonsum zwischen 7 und 20 Uhr illegal. Privat, beispielsweise zuhause im Wohnzimmer, ist er hingegen erlaubt.

Mehr Belastung für Polizei und Justiz

Die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren und festzustellen, ab wo genau der 100 Meter-Radius unterschritten ist, könnte zur Herausforderung für Polizistinnen und Polizisten werden. Auf die Frage, wie zum Beispiel die Polizei Kiel das plant, verweist die zuständige Pressestelle auf das schleswig-holsteinische Innenministerium. Dort wiederum wolle man zunächst abwarten, wie die Bundesregierung das Gesetz letztendlich umsetzt, so eine Sprecherin. Grundsätzlich geht Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) davon aus, dass womöglich mehr Belastung auf die Ermittlungsbehörden zukomme: "Beispielsweise im Bereich von Schulen und Jugendeinrichtungen wird die Polizei ja weiterhin intensiv, wenn nicht sogar noch intensiver vor Ort sein müssen."

Auch das Justizministerium sieht einen "ganz erheblichen Kontrollaufwand" und bemängelt außerdem mögliche negative Auswirkungen auf Ermittlungsverfahren.

"Eine Kontrolle der Einhaltung der vielschichtigen Voraussetzungen des - bisher bekannten - Gesetzentwurfes (z. B. Einhaltung eines Mindestabstandes zu Schulen und anderen Einrichtungen oder eines Maximalabstands zum Eingangsbereich von "Anbauvereinigungen") wäre mit erheblichem Aufwand und negativen Folgewirkungen auf die Durchführung von Ermittlungsverfahren verbunden. Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Risiken für Jugendliche durch Cannabis

Karsten Jonas, Leiter des Gymnasiums Hebbelschule in Kiel, sieht das Gesetzesvorhaben hingegen gelassen. Für ihn steht fest: "Drogen gehören nicht in die Schule und ihr Umfeld." Um die Schüler und Schülerinnen zu sensibilisieren, durchlaufen die Achtklässler der Hebbelschule einen sogenannten Cannabis-Parcours, bei dem Mitarbeiter der Stadtmission über Cannabis und die Auswirkungen des Konsums aufklären.

Laut mehrerer Studien ist der Cannabis-Konsum besonders für Jugendliche und junge Erwachsene mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Bis Mitte 20 entwickelt sich das Gehirn noch, darauf kann sich Cannabis auswirken. Zudem kann starker Cannabiskonsum die Entstehung bestimmter psychischer Erkrankungen wie Psychosen fördern.

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Führt Abstandsregelung zu mehr Polizei rund um Schulen?

Schulleiter Jonas bleibt auch angesichts einer Cannabislegalisierung optimistisch. Er hofft, dass es trotz der geplanten Abstandsregelung keine verstärkte Polizeipräsenz rund um die Schule brauche und setzt auf das bewährte Präventionskonzept. "Aus schulischer Sicht werden wir weiterhin alles unternehmen, um unsere Schülerinnen und Schüler vor dem Konsum von Drogen zu schützen, gleich ob es legale oder illegale Drogen sind", sagt er. Die Basis dafür sei fundiertes Wissen. "Wir möchten Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen." Bisher funktioniere die Prävention an der Hebbelschule. Derzeit sei kein einziger Fall von Drogenmissbrauch bekannt.

Auch in den Cannabis-Clubs soll Konsum verboten bleiben

Das Gesetz sieht vor, dass Erwachsene in Deutschland zuhause ab dem 1. April bis zu drei Hanfpflanzen anbauen und 25 Gramm der Droge besitzen dürfen. Außerdem sollen ab Juli Verbände zum gemeinsamen Anbau für Mitglieder ab 18 Jahren öffnen dürfen. In Kiel bereitet sich darauf seit 2022 der Cannabis Social Club (CSC) vor. Laut dem Vorsitzenden Thorge Schlisio stehen derzeit über 100 Personen auf der Warteliste. Hinzu kämen viele Interessenten, die sich noch unsicher sind.

Kritik am geplanten Gesetz äußert Schlisio weniger im Hinblick auf die öffentlichen Verbotszonen, sondern am Konsumverbot in den Cannabis-Clubs. Die Mitglieder müssen die Droge dazu mit nach Hause nehmen oder sich einen erlaubten Platz in der Öffentlichkeit suchen. "Gerade bei Jüngeren und Erstkonsumenten kann es relativ schnell zu problematischem Konsumverhalten kommen, also dass sie entweder zu viel konsumieren oder die Wirkung nicht vertragen", sagt Schlisio. "Solch negative Folgen können wir Club-Betreiber aber nur erkennen, wenn wir die Mitglieder beim Konsum beobachten."

Schlisio wünscht sich, dass die Clubs die Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Droge werden - und dass sie auch über die öffentlichen Orte und Gegenden informieren, wo der Konsum verboten sein wird. Noch mehr als an die vorgeschriebenen Abstandsregeln appelliert er dabei an die Vernunft: "Es sollte normal sein, sich nicht neben Kinder oder Heranwachsende zu setzen und Cannabis zu konsumieren."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 12.02.2024 | 09:00 Uhr

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