Bürgerbeauftragte will Sozialverwaltung in SH bürgerfreundlicher machen
Samiah El Samadoni, Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, hat ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Mehr als 3.600 Petitionen erreichten sie im vergangenen Jahr. Oft steckten dahinter Probleme wie Personalmangel und Bürokratie.
Es ging um Anträge, die - nach dem Gefühl vieler Bürger - viel zu lange bei den Sozialbehörden lagen. Um dringend benötigtes Geld, was deshalb nicht kam. Es ging auch darum, dass Behörden oft schwierig zu erreichen seien. Wegen dieser beiden Probleme wurde Samiah El Samadoni, Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, 2023 besonders häufig von Menschen aus Schleswig-Holstein kontaktiert. Die Bürgerbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, die Anliegen gegenüber den Behörden, Dienststellen und Landeseinrichtungen durchsetzen wollen und dabei Hilfe brauchen.
Mehr als 3.600 Eingaben
Insgesamt 3.641 Eingaben bearbeitete ihr Büro nach eigenen Angaben 2023. Das sind 5,8 Prozent mehr als 2022, als 3.440 Petitionen eingingen, wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht hervorgeht. Insgesamt zählte El Samadoni seit Bestehen des Amtes 101.217 Petitionen.
El Samadoni: Fachkräftemangel großes Problem
"Die zu langen Bearbeitungszeiten und die schwierige Erreichbarkeit sind in fast allen Fällen auf den immer deutlicher spürbar werdenden Fachkräftemangel in den Sozialbehörden zurückzuführen", bilanziert El Samadoni in ihrem Tätigkeitsbericht. Genügend Personal sei aber wichtig für die Handlungsfähigkeit des Staates. Da sich der Fachkräftemangel in den kommenden Jahren wohl verschärfen werde, "ist es erforderlich, Verwaltungsaufgaben effizienter und weniger bürokratisch zu gestalten. Dazu müssen allerdings die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden", betonte sie. Einige Vorschläge dazu, die sie mit den Kommunalen Landesverbänden erarbeitet hat, stellt sie in ihrem Bericht vor.
Einige Vorschläge der Bürgerbeauftragten zur Änderung oder Ergänzung gesetzlicher Regelungen
- Bevor eine Behörde bei den Bürgern Zahlungen anmahnt, sollte sie grundsätzlich prüfen, ob diese Forderung nicht schon verjährt ist. Hintergrund: Immer wieder fordern Sozialleistungsträger Leistungen von Bürgern zurück, sind mit dieser Forderung aber - laut Gesetz - zu spät. Die Betroffenen wissen das häufig nicht - und zahlen.
- Bürger sollen grundsätzlich das Recht haben, Widerspruch per E-Mail einzureichen. Hintergrund: Widersprüche, die per E-Mail eingesendet werden, werden oftmals wegen eines Formfehlers als unzulässig verworfen. Denn nach aktueller Rechtslage muss der Widerspruch handschriftlich selbst unterschrieben und im Original mit der Unterschrift an die Behörde per Post oder Fax übersandt werden.
- Gesetzliche Krankenkassen sollen die Kosten für die selbstbeschaffte Haushaltshilfe auf den Erstattungsbetrag von 10,25 Euro anpassen. Hintergrund: Wenn Versicherte zum Beispiel wegen Krankheit Hilfe im Haushalt benötigen, dann bekommen sie eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt oder sie organisieren selbst eine. Deren Bezahlung ist jedoch nicht geregelt.
- Kitas sollen sämtliche offenen und vergebenen Betreuungsplätze in die Kitadatenbank des Landes Schleswig-Holstein eintragen, damit es ein umfassendes Bild der Situation gibt. Hintergrund: Zurzeit führen viele Kitas eigene Wartelisten vor Ort, zum Beispiel um Eltern zu helfen, die ihre Kinder aufgrund ihrer Arbeit eigentlich länger betreuen lassen müssten, als es die Kita ihnen anbieten kann. Durch diese internen Wartelisten verzerrt sich das Bild der Situation zu Kitaplätzen in Schleswig-Holstein.
- Die Verfahren der Sozialbehörden müssen entbürokratisiert werden. Hintergrund: Sozialleistungen kommen oft nicht rechtzeitig bei den Bürgern an.
El Samadoni: Verwaltung entlasten
Viele ihrer Vorschläge würden die Sozialverwaltung bürgerfreundlicher machen und zudem die Verwaltung entlasten, so El Samadoni. Als Beispiel nennt sie ihre Anregung, dass Behörden prüfen sollen, ob Zahlungsforderungen, die sie an Bürger stellen, nicht schon verjährt sind. "Dann erspart sich die Verwaltung die genaue Berechnung einer verjährten Forderung, das Verfassen eines Bescheides für eine Forderung, die dann bei Erhebung der Einrede der Verjährung ohnehin nicht geltend gemacht werden kann", fasst sie zusammen. Die Antragsteller müssten ihre Forderung dann gar nicht erst überprüfen lassen.
"Ich wünsche mir, dass wir genau diese auf 'beiden Seiten des Schreibtischs' positiv wirkenden Veränderungen künftig vermehrt anstoßen", bilanziert die Bürgerbeauftragte El Samadoni.