Berufungsprozess wegen Darstellungen sexualisierter Gewalt
Der Mann war im April vor dem Amtsgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Landgericht bestätigt vier Monate altes Urteil
Dagegen legte er Berufung ein und verlor: Das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts von vor vier Monaten: Das hatte im April den Mann wegen des Besitzes von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Demnach muss er für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Damit lehnt das Gericht einen Berufungsprozess ab.
384.000 Darstellungen
Ihm war der Besitz von Inhalten, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder darstellen, in zwei Fällen vorgeworfen worden: Im ersten ging es um 238.000 und im zweiten Fall um 146.000 Inhalte. Neben den Kosten des vorangegangenen Prozesses muss der Verurteilte nun auch die für das Berufungsverfahren tragen.