Bäderregelung in SH: Hier kann sonntags wieder eingekauft werden
Seit Sonntag (22.12.) greift die Bäderregelung für die Weihnachtsferien. In bestimmten Urlaubsorten dürfen Geschäfte bis zum 8. Januar 2025 auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.
In fast 100 Gemeinden kann rund um den Jahreswechsel auch sonntags und feiertags eingekauft werden. Grund dafür ist die Bäderregelung. Dadurch können Betreiber ihre Läden in den Tourismus-Gebieten auch sonn- und feiertags zwischen 11 und 19 Uhr öffnen. Ausgenommen sind beispielsweise Möbel- und Autohäuser sowie Bau- und Elektromärkte.
Madsen: Wichtiges Signal für Handel und Touristen
Im Herbst vergangenen Jahres wurde die Bäderregelung bis 2028 verlängert. Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (CDU) sagte damals: "Es ist ein wichtiges Signal für den Handel und natürlich auch für alle Touristinnen und Touristen." Gerade den Touristen soll mit der Regelung die Möglichkeit gegeben werden, Waren des täglichen Gebrauchs einzukaufen.
Ver.di: "Sonntage sind Ruhetage"
Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Öffnung am Sonntag dagegen grundsätzlich ab. Sonntage seien wichtige Ruhetage für Beschäftigte, so ver.di Sprecher Bert Stach. "Sie sollen dazu dienen, dass Familien zusammenkommen, dass Freundschaften gepflegt werden, dass auch Ruhezeit einfach entsteht. Darum lehnen wir Sonntagsöffnungen grundsätzlich ab. In gewissen Ausnahmefällen sind wir gelegentlich kompromissbereit, aber eigentlich sagen wir: Sonntage sind Freizeit."
Bäderregelung auch von 15. März bis 31. Oktober gültig
Insgesamt gilt die Regelung das restliche Jahr über für die Zeit vom 15. März bis zum Reformationstag am 31. Oktober. Am 1. Mai dürfen nur die Inhaber der Geschäfte arbeiten und am Ostersonntag dürfen Geschäfte nur von 14 bis 18.30 Uhr öffnen.
Hier kann an Sonn- und Feiertagen in SH eingekauft werden:
- Büsum
- Büsumer Deichhausen
- Friedrichskoog
- Warwerort
- Westerdeichstrich
- Ratzeburg (Gemeindeteil "Insel")
- Travemünde
Kiel:
- Schilksee
- Falckensteiner Strand
- Willy-Brandt-Platz,
- Schiffbrücke (vom Willy-Brandt-Platz bis Kultur- und Kommunikationszentrum Volksbad am I. C. Möller Platz),
- Norderstraße, einschließlich Nordermarkt,
- Verbindungsstraßen zwischen Nordermarkt/Norderstraße/Willy-Brandt-Platz und Schiffbrücke/Norderhofenden (von der Rathausstraße zum Willy-Brandt-Platz),
- Hafen-Ostseite einschließlich des Bereiches Sonwik mit den Straßen Am Fördehang, Am Fördeufer, Am Industriehafen, Auf der Mole, Ballastkai, Fördepromenade, Swinemünder Straße, Harniskai
- Dagebüll
- Friedrichstadt
- Elisabeth-Sophien-Koog
- Hallig Hooge
- Husum (Teilbereiche Am Außenhafen, Dockkoogstraße, Hafenstraße, Kleikuhle, Schiffbrücke, Wasserreihe und Gemeindeteil Schobüll)
- Langeneß
- Niebüll
- Nordstrand
- Pellworm
- Schwabstedt
- St. Peter-Ording
- Tönning
- Vollerwiek
- alle Gemeinden der Inseln Amrum, Föhr und Sylt
- Bosau
- Dahme
- Eutin
- Fehmarn
- Grömitz
- Großenbrode
- Grube (Gemeindeteil Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister- Höppner-Straße)
- Heiligenhafen
- Heringsdorf (Gemeindeteil Süssau-Strand)
- Kellenhusen
- Lensahn
- Malente
- Neukirchen (Gemeindeteile Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand)
- Neustadt in Holstein
- Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck)
- Panker
- Sierksdorf
- Scharbeutz
- Schönwalde am Bungsberg
- Stakendorf (Gemeindeteil Stakendorfer Strand)
- Süsel
- Timmendorfer Strand
- Wangels (Gemeindeteil Weißenhaus)
- Blekendorf (Gemeindeteil Sehlendorfer Strand)
- Heikendorf
- Hohenfelde
- Hohwacht (Gemeindeteil Hohwacht)
- Laboe
- Lütjenburg
- Mönkeberg
- Plön
- Schönberg (Gemeindeteile Holm, Kalifornien und Schönberger Strand;
- Straßen: Ostseestraße, Niederstraße, Fußgängerbereich Knüll, Knüllgasse, Bahnhofstraße, Kuhlenkamp, Eichkamp)
- Stein
- Wendtorf
- Wisch (Gemeindeteil Heidkate)
- Altenhof
- Ascheffel
- Brodersby
- Damp
- Eckernförde
- Schwedeneck
- Strande
- Waabs
- Winnemark
- Groß Wittensee
- Klein Wittensee
- Schleswig
- Langballig
- Gelting
- Glücksburg
- Kappeln (Fußgängerzone Altstadt; Straßen: Am Hafen und Hafenpromenade)
- Westerholz
- Steinbergkirche
- Glückstadt (Innenstadtbereich in den Grenzen der Straßen Am Wall, Am Hafen, Am Proviantgraben, Am Kommandantengraben und der Bohn-Straße)