Geplanter Anschlag: 17-Jähriger aus Elmshorn wollte "ins Paradies"
Nach der Festnahme eines 17-Jährigen in Elmshorn sind weitere Details bekannt geworden. Im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags sprach die zuständige Oberstaatsanwältin von einem geplanten "Märtyrertod".
In ihrem Statement im Innen- und Rechtsausschuss fasst Stefanie Gropp, Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Flensburg, es am Ende so zusammen: Verabredet, ja. Konkretisiert, ja. Umgesetzt, nein. Der 17-Jährige aus Elmshorn (Kreis Pinneberg), der am 6. November von der Polizei verhaftet worden war, soll einen Terroranschlag mit einer noch unbekannten Person im Ausland geplant haben. In die konkrete Umsetzung ging es den aktuellen Ermittlungen zufolge aber noch nicht, betont Gropp.
Im Zuge der Ermittlungen habe man bei dem Jugendlichen feststellen können, dass er sich in den vergangenen Monaten erheblich radikalisiert habe. Sein für die Zukunft geplanter Anschlag entspringe einer extremistisch islamistischen Einstellung, so die Oberstaatsanwältin. Konkreter wurde es ihren Angaben zufolge im Oktober dieses Jahres: Da soll er mit einer noch nicht identifizierten Person im Ausland zusammen einen Anschlag geplant haben. "Auf diesem Weg wollte er den Märtyrertod sterben." In der gemeinsamen Verabredung war vom "Weg ins Paradies" die Rede.
Anschlagspläne: Kein konkretes Ziel
Entgegen anderer Medienberichte betonte Gropp, dass der 17-Jährige sich noch nicht auf die Tatmodalität festgelegt hatte. Er habe sich mit den Anschlägen der letzten Jahre beschäftigt, zum Beispiel mit dem islamistischen Terroranschlag im Juli 2016 in Nizza. Damals fuhr ein Attentäter mit einem Lkw in eine Menschenmenge und tötete 86 Menschen, Hunderte wurden verletzt. Ein Lkw sei für den Jugendlichen aus Elmshorn eine Möglichkeit gewesen, festgelegt war er darauf laut Gropp nicht.
Auch einen möglichen Anschlagsort habe es noch nicht gegeben: Es könnte ein Weihnachtsmarkt sein, ebenso aber auch ein Fußballspiel, ein Konzert oder ein Bahnhof - dort, wo viele Menschen zusammenkommen würden, erklärt die Flensburger Oberstaatsanwältin. Geplant war der Anschlag ihren Angaben zufolge für Dezember oder Januar.
Grund für Haftbefehl: Verabredung zum Mord
Der 17-Jährige aus Elmshorn sitzt seit dem 6. November in Untersuchungshaft in Schleswig. Die Begründung für den Haftbefehl: Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Verabredung zum Mord. Laut Gropp ist für den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung die Anwendung von Jugendstrafrecht vorgesehen. Die Höchststrafe wäre zehn Jahre Jugendhaft.
Bereits im März habe es einen ersten "Kontakt" mit dem 17-Jährigen gegeben, ein erster Einsatz von LKA und Staatsanwaltschaft Flensburg. Dem Beschuldigten hätte klar sein müssen, dass er bei den Ermittlungsbehörden auf dem Radar ist. Das habe ihn aber offenbar nicht gestört, vermutet Oberstaatsanwältin Stefanie Gropp - eher im Gegenteil. "Der Beschuldigte hatte es sich nicht zur Warnung gereichen lassen, dass die Ermittlungsbehörden gegen ihn ermitteln, sondern er hat unbeeindruckt seinen Plan und seine Ideologie verfolgt." Die Ermittlungsbehörden hätten danach weiter die Spur des 17-Jährigen verfolgt, und die "Lage sehr ernst genommen". Man habe jede Gefährdung vermeiden wollen, erklärte Gropp, daher habe es jetzt die Festnahme gegeben.
Appell: Keine Dramatisierungen
Gropp appellierte: "Die Lage soll keineswegs bagatellisiert werden. Es soll auch berichtet werden, aber eben vorschnelle Schlussfolgerungen und damit einhergehende Dramatisierungen sollten wir alle vermeiden." Die Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Flensburg warnte, dass man sonst mit zusätzlichen und möglicherweise unnötigen Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung konfrontiert sei und letztlich auch unter Umständen Ermittlungen beeinträchtige und damit möglicherweise Ermittlungserfolge verhindere: "Das zu vermeiden muss das Interesse aller sein.“