Versuchter Betrug mit Masken: Spahn bestreitet Kontakt zu Holt
Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Dienstag im Prozess um einen möglichen Masken-Betrug ausgesagt. Er hat persönliche Kontakte zum Angeklagten Hendrik Holt bestritten.
Er könne sich nicht an ein Gespräch oder ein Treffen mit dem Ex-Unternehmer erinnern, sagte er vor Gericht aus. Ebenfalls bestritten hat Spahn die Behauptung, eine persönlich finanzielle Beteiligung an dem Geschäft erwartet zu haben. Spahn habe das Angebot von Holt und seinem Geschäftspartner damals per E-Mail erhalten. Er habe dieses jedoch nicht ernst genommen und auch nicht an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Holt will mit Spahn über Masken-Deal gesprochen haben
Spahn war in dem Prozess gegen Holt als Zeuge geladen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bereits verurteilten Betrüger vor, den damaligen Bundesgesundheitsminister zu Beginn der Corona-Pandemie Schutzmasken für 42 Millionen Euro angeboten zu haben. Dabei sei Holt nie in der Lage gewesen, die Ware auch zu liefern. Er sei allein auf den Vorschuss des Bundes aus gewesen - 17 Millionen Euro. Laut Anklage soll der Emsländer behauptet haben, persönlich mit Spahn über den Masken-Deal gesprochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Behauptungen bereits als unwahr deklariert. Holt soll außerdem gesagt haben, dass sich Spahn an dem Deal bereichern wollte. Die Anklage umfasst daher neben dem Vorwurf des Betrugs auch die Vorwürfe der falschen Verdächtigung und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens. Spahn hatte das Angebot seinerzeit abgelehnt und Anzeige erstattet.
Prozess gegen Holt: Verteidigung forderte Ablösung des Staatsanwalts
Zu Prozessbeginn hatte Holt zu den Vorwürfen geschwiegen. Nach Angaben der Verteidigung will er sich diese Woche aber äußern. Zuvor hatte die Verteidigung einen neuen leitenden Staatsanwalt gefordert. Sie hatte argumentiert, dass die Anklage ihre Ermittlungen nur darauf ausgerichtet habe, eine möglichst hohe Strafe gegen Holt zu erreichen.
Landgericht verhängte Haftstrafen gegen Holt, dessen Mutter, Geschwister und Partner
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Osnabrück Holt wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Holt frei erfundene Windkraftprojekte an internationale Energie-Unternehmen verkauft und diese dadurch um rund zehn Millionen Euro betrogen hatte. Auch Holts Mutter, seine Geschwister und sein ehemaliger Geschäftspartner wurden verurteilt. Das Urteil gegen Holt ist noch nicht rechtskräftig.