Lange Haftstrafe im Prozess um zerstückelte Leiche in Nordhorn
Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche in einem Kanal in Nordhorn ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen 55-Jährigen zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft.
Die Richter befanden den Mann der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Seine mitangeklagte Partnerin bekam wegen unterlassener Hilfeleistung neun Monate Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 55-jährigen Mann eine Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen Totschlags gefordert. Der 50-jährigen Lebensgefährtin wurde zunächst Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen. Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme bewertete die Staatsanwaltschaft ihre Taten als unterlassene Hilfeleistung.
Angeklagter schlägt mehrfach mit Wodkaflasche zu
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Februar dieses Jahres einen gemeinsamen Bekannten des Paares getötet hat. Nach Angaben des Gerichts hätten sich die beiden Angeklagten und das Opfer zu einem gemeinsamen Trinkgelage getroffen. Dabei soll der Beschuldigte gedacht haben, das spätere Opfer, ein 51-Jähriger, habe seine Partnerin belästigt. Laut Staatsanwaltschaft schlug er daraufhin mehrfach mit einer Wodkaflasche auf das Opfer ein und fügte diesem massive Verletzungen an Kopf und Oberkörper zu.
Staatsanwaltschaft: Ehemann soll Leiche zerlegt haben
Der 55-Jährige hatte nach der Tötung die Leiche zerlegt, die Teile in mehreren Tüten und Stoffe gewickelt und in den Ems-Vechte-Kanal geworfen. Entsprechende Sägen und weiteres Werkzeug mit Blutresten des Opfers seien bei den Angeklagten gefunden worden, hieß es. Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass beide Angeklagten an der Tat beteiligt gewesen seien. Der Prozess habe dann ergeben, dass der Mann allein gehandelt habe. Beide seien körperlich eingeschränkt, dem Mann fehle ein Bein und auch die Frau sei auf Gehhilfen und einen Rollstuhl angewiesen. Wegen des Zustands der Leiche habe die genaue Todesursache nicht mehr festgestellt werden können, sagte die Staatsanwaltschaft.