Prozess um zerstückelte Leiche gestartet: Ehepaar will sich äußern
Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche in einem Kanal in Nordhorn hat am Mittwoch der Prozess gegen ein Ehepaar begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag, seiner Frau Beihilfe vor.
Zum Prozessauftakt waren der 28 Jahre alte Zeuge und dessen 53 Jahre alter Vater geladen, die am 17. Februar die Tüten mit den Leichenteilen und einen abgetrennten Unterschenkel gefunden hatten. Der 28-Jährige hatte nach eigenen Angaben sein Auto an dem Tag in eine Werkstatt unweit der Fundstelle am Ems-Vechte-Kanal in Nordhorn (Landkreis Graftschaft Bentheim) gebracht. Während der Wartezeit seien er, seine Frau und die beiden Kinder sowie der Vater spazieren gegangen. Vater und Sohn hätten Tüten im Wasser in Ufernähe entdeckt. Als sie die Tüten als vermeintlichen Müll aus dem Wasser entfernen wollten, sei ein Leichenteil herausgefallen. Daraufhin hätten sie die Frau und die Kinder weggeschickt und die Polizei alarmiert. Die Angeklagten wollen sich im Verlauf der Verhandlung zu den Vorwürfen äußern, wie sie zum Prozessstart am Landgericht Osnabrück über ihre Anwälte erklären ließen.
Mutmaßlicher Täter schlägt mehrfach mit Wodkaflasche zu
Nach Angaben des Gerichts soll das Opfer ein Bekannter des Paares gewesen sein. Bei einem gemeinsamen Trinkgelage im Februar soll der 55-jährige Ehemann gedacht haben, das spätere Opfer, ein 53-Jähriger, habe seine Frau belästigt. Laut Staatsanwaltschaft schlug der Ehemann daraufhin mehrfach mit einer Wodkaflasche auf den 53-Jährigen ein und fügte ihm massive Verletzungen am Kopf und Oberkörper zu.
Staatsanwaltschaft: Ehepaar zerlegte Leiche gemeinsam
Das Ehepaar soll die Leiche anschließend zerlegt und die in mehreren Tüten und Stoffe gewickelten Teile in den Ems-Vechte-Kanal geworfen haben. Entsprechende Sägen und weiteres Werkzeug mit Blutresten des Opfers seien bei den Verdächtigen gefunden worden, hatte die Staatsanwaltaschaft vor Prozessstart mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Paar gemeinsam handelte. Beide seien körperlich eingeschränkt, dem Mann fehle ein Bein und auch die Frau sei auf Gehhilfen und einen Rollstuhl angewiesen. Wegen des Zustands der Leiche habe die genaue Todesursache nicht mehr festgestellt werden können, so die Staatsanwältin am Mittwoch.