Hochwasserschutz: Gericht kippt Bebauungsplan der Stadt Haren
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Bebauungsplan der Stadt Haren (Landkreis Emsland) als unwirksam erklärt. Demnach wurden Maßnahmen zum Hochwasserschutz nicht ausreichend berücksichtigt.
Das teilte das OVG in Lüneburg am Donnerstag mit. Die Stadt wollte ein Straßenkarree in der Innenstadt weiter bebauen. Dieses liegt allerdings in einem Hochwasser-Risikogebiet. Demnach hätte bei der Planung ein "Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden" berücksichtigt werden müssen, hieß es in der Mitteilung des OVG. Die Stadt Haren hatte diesen Umstand nach einem Hinweis des Landkreises zwar zur Kenntnis genommen, die Baupläne aber nicht entsprechend angepasst. Der Senat beurteilte dies nun als unzureichend. Das OVG schloss eine Revision am Bundesverwaltungsgericht aus - dagegen kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Anwohnerin klagte gegen Bebauungsplan
Ursprünglich war der Bebauungsplan aus einem anderen Grund vor dem OVG gelandet: Eine Anwohnerin hatte gegen den Bebauungsplan geklagt, weil sie fürchtete, dass es durch den Ausbau des Straßenkarrees zu Lärmbelästigung kommen könnte. Dies sah das Gericht nicht als erwiesen an.
Haren an der Ems war besonders stark von der Hochwasserlage Ende Dezember letzten Jahres betroffen. Am 30. Dezember waren etwa mehrere kleine Abbrüche an der Deichsohle entdeckt worden, etliche Bürgerinnen und Bürger halfen, den Deich mit Sandsäcken zu sichern.