Gericht untersagt Sonntagsarbeit bei Lingener Online-Händler
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Online-Händlers aus Lingen (Landkreis Emsland) dürfen in der Vorweihnachtszeit nicht an Sonntagen arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. Das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück hatte die Sonntagsarbeit in dem Unternehmen in den vergangenen Jahren immer wieder genehmigt - mit der Begründung, dass in der Adventszeit so viel online bestellt wird, dass diese Mengen anders nicht abzuarbeiten wären. Im vergangenen Advent hatten laut ver.di im Logistikbereich der Lingener Firma rund 300 Beschäftigte in drei Schichten gearbeitet und Fanartikel verschickt. Das Gericht kam zu dem Schluss: Die Sonntagsruhe ist wichtiger - selbst wenn das Unternehmen deswegen weniger Umsatz macht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.