Gericht: Kein verkaufsoffener Sonntag in Wallenhorst
In der Gemeinde Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) wird es an diesem Wochenende keinen verkaufsoffenen Sonntag geben. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am Donnerstag entschieden. Damit entsprach das Gericht einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di. Die hatte argumentiert, dass es keinen hinreichenden Anlass für die Sonntagsöffnung gebe. Seit Donnerstag läuft in Wallenhorst ein Straßenfest. Interessen-Vertreter der lokalen Geschäfte hatten deshalb beantragt, die Geschäfte auch am Sonntag öffnen zu dürfen. Das Gericht urteilte aber, dass die Veranstaltung keine prägende Wirkung habe und kaum mehr Besucher anziehe als die Verkaufsöffnung.