Frau stirbt nach Zahn-OP: Anästhesist zu zwei Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht Osnabrück hat einen 74 Jahre alten Narkose-Arzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im April 2023 war eine Frau nach einer Behandlung bei einem Zahnarzt gestorben.
Außerdem verfügte das Gericht, dass der Anästhesist 54.000 Euro an drei gemeinnützige Organisationen in Osnabrück zahlen muss. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung sowie versuchten Totschlag durch Unterlassen. Nach Angaben des Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags durch Unterlassen sei der Angeklagte jedoch freizusprechen, weil ein Tötungsvorsatz nicht nachweisbar sei. Die Nebenklage hatte zudem ein Berufsverbot beantragt. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, die maximal zwei Jahre betragen sollte. Der Arzt wird eine Tätigkeit als freiberuflicher Anästhesist zum 31. März einstellen. Er hat seine kassenärztliche Zulassung zurückgegeben.
Angeklagter Arzt: Wichtige Tests nicht durchgeführt?
Der Anklage zufolge hat der Narkose-Arzt bei einer 63-jährigen Frau eine Narkose eingeleitet, ohne die vorgeschriebene Funktionsprüfung und einen empfohlenen Kurzcheck am Beatmungsgerät durchgeführt zu haben. Hätte er dies getan, wäre ihm demnach aufgefallen, dass das Ventil für die Sauerstoff-Zufuhr blockiert war. Außerdem soll der Angeklagte während der Operation einen Monitor zur Überwachung nicht komplett angeschlossen haben - demnach fehlte ein EKG. Der Arzt habe nur Sauerstoff und Puls gemessen, heißt es in der Anklageschrift.
Patientin stirbt nach Zahn-OP
Kurz nach dem Einleiten der Narkose soll der Anästhesist laut Anklage zwar einen technischen Defekt am Narkosegerät bemerkt haben. Trotzdem habe er nicht versucht, die Frau zu retten. Erst alarmierte Notfallsanitäter sollen den Angaben zufolge die Patientin reanimiert haben. Die 63-Jährige soll einen schweren Hirnschaden erlitten haben und fünf Tage später im Krankenhaus gestorben sein.