Tod nach Zahn-OP in Hamburg: Freispruch und Bewährungsstrafe
Nach dem Tod eines 18-jährigen Patienten vor acht Jahren in Hamburg wurden am Freitag die Urteile verkündet. Freispruch für die Zahnärztin, während der Narkosearzt zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde.
In der Praxis der Zahnärztin in Altona war vor acht Jahren ein 18-Jähriger gestorben. Er war acht Stunden unter Vollnarkose behandelt worden, dann versagte sein Kreislauf. Dafür ist alleine der damalige Anästhesist verantwortlich, so das Gericht am Freitag. Die 46-jährige Zahnärztin hingegen wurde freigesprochen. Sie, so der Vorsitzende Richter, habe sich auf die Erfahrung und Kompetenz des Narkosearztes verlassen dürfen. Die Mutter des 18-Jährigen war beim Urteil mit im Saal. Sie zeigte sich sehr gefasst.
Narkosearzt bekommt Bewährungsstrafe
Im Prozess war bekannt geworden, dass der Anästhesist damals gegen medizinische Standards verstoßen hatte. Er hatte mehrere Geräte zur Überwachung des Patienten nicht dabei, es fehlten ein EKG, ein maschinelles Beatmungsgerät und ein Gerät zur Kontrolle der Atemluft. Außerdem war er ohne Assistenz gekommen - und das bei einer geplanten Narkose über acht Stunden. "Sie haben sich der Apparatemedizin überlegen gefühlt und dachten, sie könnten die Geräte durch ihre Erfahrung ersetzen," so der Richter.
Ärzte bedauerten Tod des Patienten zu Prozessbeginn
Zum Prozessauftakt hatten die beiden große Reue gezeigt, die Ärztin sagte unter Tränen, sie habe dem Patienten helfen wollen und sei überzeugt, ihre "Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben". Der Anästhesist räumte ein, nicht alle erforderlichen Geräte zur Überwachung der Narkose dabei gehabt zu haben - er habe als Arzt versagt.