Tod nach Zahn-OP: Sachverständiger belastet Zahnärztin
Im Prozess um den Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung vor acht Jahren in Hamburg-Altona hat am Montag ein Sachverständiger ausgesagt. Angeklagt sind eine Zahnärztin und ein Narkosearzt.
Der Sachverständige ist auch Zahnarzt. Er sagte aus, damals hätte es bei der Behandlung Alternativen gegeben. Die Zahnärztin hätte mit dem jungen Mann über andere Möglichkeiten sprechen müssen. Der Patient hatte Panik vor der Behandlung und wollte nichts davon mitbekommen. Aber, so der Sachverständige, der Patient dürfe nicht vorschreiben, was zu tun ist. Und die Zahnärztin hätte sich um seine Angst kümmern müssen.
Zahnarztpraxis war für Vollnarkose nicht ausgestattet
Der Patient hatte eine Zahnarztphobie und wollte unbedingt eine Vollnarkose. Diese hatte damals ein Anästhesist durchgeführt. Der ebenfalls Angeklagte hatte zuvor eingeräumt, dass er nicht alle erforderlichen Geräte dabei gehabt habe. Auch dafür sei die Zahnärztin mit verantwortlich, so der Sachverständige am Montag. Wer in seiner Praxis Vollnarkose anbiete, müsse dafür sorgen, dass die Praxis dafür ausgestattet sei.