Tod nach Zahn-OP: Verurteilung des Anästhesisten deutet sich an
Im Prozess um den Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung vor acht Jahren in Hamburg-Altona deutet sich eine Verurteilung des damaligen Anästhesisten an - und für die mitangeklagte Zahnärztin ein Freispruch.
Acht Jahre ist es her, dass der 18-Jährige bei einer langen Behandlung ums Leben kam. Acht Stunden war er unter Vollnarkose, ehe sein Kreislauf zusammenbrach. Die Staatsanwaltschaft hatte die Zahnärztin und den damaligen Narkosearzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt- eine schwere Straftat, auf die Gefängnis steht.
Gericht sieht Verantwortung derzeit beim Narkosearzt
Am Montag hat die Kammer nach zwei Monaten Prozess eine Einschätzung abgegeben: Sie sieht die Verantwortung für den Tod des 18-Jährigen derzeit alleine beim Narkosearzt und nicht bei der Zahnärztin. Der Vorsitzende Richter sagte, dass für den Narkosearzt eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässiger Tötung im Raum stehe.
Eine Haftstrafe könnte aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Richter, als er das erschrockene Gesicht des 68-jährigen Arztes sah. Bei der Zahnärztin geht die Kammer nach derzeitigem Stand dagegen davon aus, dass sie sich nicht strafbar gemacht hat. Am nächsten Prozesstag sollen die Plädoyers gehalten werden.