Betrunken operiert? Arzt nach Blinddarm-OP erneut verurteilt
Das Landgericht Osnabrück hat einen Arzt erneut schuldig gesprochen. Er soll betrunken eine Frau operiert und dabei mehrere Fehler gemacht haben. Gegen ein erstes Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt.
Der ehemalige Arzt des Klinikums Melle wurde am Freitag zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Es sei unstrittig, dass es sich bei dem Verhalten des heute 56 Jahre alten Mediziners um gefährliche Körperverletzung gehandelt habe, begründete die Richterin am Freitag das Urteil. In erster Instanz war der Mann aus der Region Osnabrück wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt - deshalb verhandelte das Landgericht Osnabrück erneut über den Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Not-OP wegen Blinddarmentzündung - mit 2,3 Promille
Der Mann soll mit rund 2,3 Promille eine minimal-invasive Notoperation wegen einer Blinddarmentzündung durchgeführt haben, so ein Sprecher des Landgerichts. Die betroffene Patientin war im August 2022 spätabends in die Klinik gekommen. Während der Operation sollen dem Arzt laut Gericht mehrere Fehler unterlaufen sein. Das bestätigten am Freitag vor Gericht auch zwei Zeuginnen, eine Anästhesistin und eine OP-Schwester. So habe der Arzt Instrumente fehlerhaft benutzt und die Patientin dadurch am Dünndarm verletzt - obwohl die Zeuginnen ihn eigentlich als kompetenten und erfahrenen Arzt kannten. Als der alkoholisierte Mediziner bei der Patientin dann eine offene Operation am Bauch durchführen wollte, um das verletzte Stück Dünndarm zu entfernen, habe das OP-Personal daher den Chefarzt hinzugezogen, hieß es.
Patientin hatte Glück - keine bleibenden Schäden
Die Patientin hat nach Angaben des Gerichts keine bleibenden Schäden davongetragen. Dem Arzt wurde noch in der Nacht eine Blutprobe entnommen. Laut Gericht hat der Angeklagte gewusst, dass er Alkohol getrunken hatte. Dafür spreche auch, dass er sich von seiner Ehefrau zum Krankenhaus habe fahren lassen, so das Gericht. Auch ein vom Gericht hinzugezogener Gutachter sagte am Freitag, dass es keine vernünftige Erklärung für die Verletzungen am Dünndarm der Patientin gebe - außer massiven Einschränkungen der Konzentration und Motorik, zum Beispiel durch Alkoholkonsum.
Arzt wegen Alkoholkonsums vermindert schuldfähig
Im Laufe des Prozesses habe sich der Arzt formell bei der Patientin entschuldigt und wolle freiwillig ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zahlen, hieß es. Anders als das Amtsgericht sprach das Landgericht dem Mann zudem eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums zu. Dennoch trage er als Arzt eine besondere Verantwortung, so das Gericht. Aus diesem Grund wurde die Strafe auch nur um einen Monat reduziert. Der 56-Jährige kann nun noch einmal vor dem Oberlandesgericht in Revision gehen.