Nach Tod von Patient: Gericht spricht Arzt in Vechta frei
Das Amtsgericht Vechta hat am Dienstag einen Arzt freigesprochen, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Arzt einen Operationsfehler gemacht und damit den Tod eines Patienten verursacht hatte. Die Richterin konnte im Prozess aber nicht feststellen, dass der Patient bei einer anderen Operationsmethode mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Arzt hatte im November 2020 im Dammer Krankenhaus einem 79-jährigen Patienten die Gallenblase entfernt und dabei den Hauptgallengang des Mannes durchtrennt. Ein Sachverständiger hatte im Prozess erklärt, dass auch andere Operationsmethoden in dem Fall lebensgefährlich gewesen wären. Gegen das Urteil können die Beteiligten noch vorgehen.