Ein Angeklagter bedeckt in einem Gerichtssaal sein Gesicht mit einem Aktenordner. © picture alliance/ dpa Foto: Sina Schuldt

Ex-Freundin mit 98 Messerstichen getötet: Fall erneut vor Gericht

Stand: 05.02.2025 16:14 Uhr

Mit fast 100 Messerstichen soll ein Mann in Vechta seine Ex-Freundin getötet haben - und wurde dafür verurteilt. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Hintergrund sind Revision des 31-jährigen Angeklagten sowie der Nebenklage. Der BGH kam nun zu dem Schluss, dass das Landgericht Oldenburg, das den Mann zu zehn Jahren Haft wegen vorsätzlichen Totschlags verurteilt hatte, das Mordmotiv der Heimtücke nicht "rechtsfehlerfrei" ausgeschlossen habe. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun aufgehoben und den Fall an das Landgericht Osnabrück verwiesen.

Landgericht hatte Mordanklage fallen gelassen

Ursprünglich stand der 31-jährige Angeklagte wegen Mordes in Oldenburg vor Gericht. Das Landgericht konnte jedoch keine niedrigen Beweggründe oder Heimtücke feststellen. Daher verurteilte das Gericht den 31-Jährigen im Januar 2024 zu zehn Jahren Haft wegen vorsätzlichen Totschlags - begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.

Angeklagter tötete seine Ex-Freundin mit fast 100 Messerstichen

Bereits zu Prozessbeginn hatte der 31-jährige Angeklagte gestanden, seine Ex-Freundin im Juni 2023 in Vechta mit 98 Messerstichen getötet zu haben. Er hatte ausgesagt, seine Ex-Freundin aus Nordrhein-Westfalen zu einem Besuch in seiner Wohnung überredet zu haben. Dort sei es zu einem Streit gekommen. Als er ihr den Mund zugehalten habe, hätte sie ihm in den Finger gebissen. Daraufhin habe er mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen. Er soll zu dem Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

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Der Angeklagte wird beim Prozessauftakt in den Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg geführt. © Sina Schuldt/dpa Foto: Sina Schuldt

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 05.02.2025 | 12:00 Uhr

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