Ex-Freundin mit 98 Messerstichen getötet: Fall erneut vor Gericht
Mit fast 100 Messerstichen soll ein Mann in Vechta seine Ex-Freundin getötet haben - und wurde dafür verurteilt. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Hintergrund sind Revision des 31-jährigen Angeklagten sowie der Nebenklage. Der BGH kam nun zu dem Schluss, dass das Landgericht Oldenburg, das den Mann zu zehn Jahren Haft wegen vorsätzlichen Totschlags verurteilt hatte, das Mordmotiv der Heimtücke nicht "rechtsfehlerfrei" ausgeschlossen habe. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun aufgehoben und den Fall an das Landgericht Osnabrück verwiesen.
Landgericht hatte Mordanklage fallen gelassen
Ursprünglich stand der 31-jährige Angeklagte wegen Mordes in Oldenburg vor Gericht. Das Landgericht konnte jedoch keine niedrigen Beweggründe oder Heimtücke feststellen. Daher verurteilte das Gericht den 31-Jährigen im Januar 2024 zu zehn Jahren Haft wegen vorsätzlichen Totschlags - begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.
Angeklagter tötete seine Ex-Freundin mit fast 100 Messerstichen
Bereits zu Prozessbeginn hatte der 31-jährige Angeklagte gestanden, seine Ex-Freundin im Juni 2023 in Vechta mit 98 Messerstichen getötet zu haben. Er hatte ausgesagt, seine Ex-Freundin aus Nordrhein-Westfalen zu einem Besuch in seiner Wohnung überredet zu haben. Dort sei es zu einem Streit gekommen. Als er ihr den Mund zugehalten habe, hätte sie ihm in den Finger gebissen. Daraufhin habe er mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen. Er soll zu dem Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden haben.