Zehn Jahre Haft: Ex-Freundin mit 98 Messerstichen getötet
Das Landgericht Oldenburg hat am Donnerstag einen 30-Jährigen zu zehn Jahren Haft wegen vorsätzlichen Totschlags mit verminderter Schuldfähigkeit verurteilt. Er stand zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Vechta seine Ex-Freundin mit 98 Messerstichen getötet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 30-Jährigen ursprünglich Mord vorgeworfen. Im Plädoyer hatte sie nach Angaben des Gerichts dann aber eine zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gefordert. Die Nebenklage plädierte demnach für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.
Geständnis zum Prozessauftakt
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Mitte Dezember gestanden, die 23-Jährige getötet zu haben. Auf dem Körper der Frau wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 98 Stiche und Schnittverletzungen gezählt. Wie oft er zugestochen habe, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte der 30-Jährige vor Gericht.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter wollte Ex für Trennung bestrafen
Die Tat soll sich im Juni vergangenen Jahres in der Wohnung des Mannes in Vechta ereignet haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte seine frühere Freundin bestrafen, weil sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte. Die Frau aus dem westfälischen Rheda-Wiedenbrück starb in der Wohnung des Angeklagten. Der Notarzt, den der Angeklagte selbst gerufen hatte, konnte ihr nicht mehr helfen.