Bistum Osnabrück: Neues Kirchen-Arbeitsrecht in Kraft
Im Bistum Osnabrück und dem Offizialat Vechta ist mit dem Jahreswechsel das geänderte Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Kraft getreten. Es stärkt unter anderem die Position von nicht heterosexuellen und geschiedenen Mitarbeitenden. Wie die Mitarbeiter ihr Privatleben gestalten, sei für das Dienstverhältnis nicht mehr von Interesse, teilte ein Sprecher des Bistums mit. Das betrifft beispielsweise Menschen, die unverheiratet in einer Partnerschaft leben, in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung sind oder ein zweites Mal geheiratet haben. Ausnahmen gelten für Priester und Diakone wegen ihres Weihe-Amts. Außerdem kann die katholische Kirche weiterhin verlangen, dass Mitarbeiter religionszugehörig sind, wenn es die jeweilige Position erfordere. Das Bistum und das Offizialat haben damit einen Beschluss umgesetzt, den die deutschen Bischöfe im November verabschiedet hatten.