Mitarbeiter eines Unternehmens für Umwelttechnik arbeiten an Solaranlagen © picture-alliance/ dpa | Holger Hollemann Foto: Holger Hollemann

Berufungsverfahren: Fahrlässige Tötung auf Solar-Baustelle?

Stand: 03.07.2024 10:02 Uhr

Ein Unternehmer wurde für den Tod und die schweren Verletzungen zweier Monteure verurteilt, weil er keine Sicherheitsnetze hatte anbringen lassen. Anklage und Verteidigung haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Am Donnerstag beginnt der Berufungsprozess gegen den Unternehmer am Landgericht Osnabrück. Im November 2023 war er wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Wie das Landgericht dem NDR in Niedersachsen bestätigte, haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.

Bau von Dach-Solaranlage: Wichtige Sicherheitsmaßnahmen fehlten

Der Angeklagte ist dem Urteil zufolge für den Tod und die schweren Verletzungen seiner Monteure verantwortlich sein. Im Mai 2021 habe er mit mehreren Monteuren eine Solaranlage auf einem Stall in Sustrum (Landkreis Emsland) installieren wollen. Für solche Arbeiten sind Sicherheitsnetze notwendig, die er aber nicht hatte anbringen lassen. Während der Montagearbeiten auf dem Dach des Stalls ist ein Monteur den Angaben des Landgerichtes zufolge durch das Dach gestürzt und gestorben.

Nach dem Tod wird ein weiterer Monteur auf das Dach geschickt

Kurz nach dem Unfall hatte der 54-jährige Unternehmer einen weiteren Monteur auf das Dach geschickt, wiederum ohne die Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen. Auch dieser Monteur stürzte durch das Dach. Er überlebte zwar, verletzte sich aber schwer.

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