Wesermarsch: Zahl der Schulschwänzer seit 2022 verdoppelt
In der Wesermarsch hat sich die Zahl der Schulschwänzer seit 2022 verdoppelt. Wer die Schule schwänzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Bußgeld über Sozialstunden bis Jugendarrest.
Während im Jahr 2022 noch 146 Schulversäumnisse beim Landkreis Wesermarsch registriert wurden, ist die Zahl im Jahr 2024 auf 296 Versäumnisse gestiegen, wie die "Nordwest-Zeitung" zuerst berichtete. Das entspricht einem Anstieg von rund 50 Prozent. Laut der Pressestelle der Kreisverwaltung nimmt die Zahl der unentschuldigten Fehltage stetig zu.
Bußgeld bis zu 150 Euro möglich
In Deutschland herrscht die Schulpflicht und Versäumnisse haben Konsequenzen. In 90 Prozent der Fälle werde der Pressestelle zufolge ein Bußgeld verhängt. Das werde allerdings erst dann angeordnet, wenn eine Schülerin oder ein Schüler fünfmal unentschuldigt gefehlt hätten und die Schule sich bei der Behörde meldet. Bei der ersten Meldung werden laut Bußgeld-Tabelle des Kreises Wesermarsch 50 Euro Bußgeld plus 23,50 Euro Gebühren fällig. Bei der zweiten Meldung beläuft sich das Bußgeld demnach bereits auf 100 Euro - bei der dritten sogar auf 150 Euro.
Bei Verweigerung: Sozialstunden bis Hausarrest
In einigen Fällen haben Schulschwänzer laut Pressestelle die Möglichkeit, ihre Strafe statt eines Bußgeldes im Rahmen der "WeserMarschMallows" zu verbüßen. Dabei handelt es sich um ein Projekt für Schüler zwischen zehn und 18 Jahren, die durch unentschuldigtes Fehlen ihren Schulabschluss gefährden. Wer seiner Strafe nicht nachkommt, kein Bußgeld zahlt und 14 Jahre oder älter ist, muss dem Landkreis Wesermarsch zufolge gemeinnützige Arbeit im Umfang von fünf bis fünfzehn Stunden verrichten. Sollte diese nicht abgeleistet werden, kann das Amtsgericht einen Arrestbeschluss von Freitagmittag bis Sonntagabend verhängen - mit einer Option auf Verlängerung.