Blumen und Kerzen liegen vor einem Einfamilienhaus in der Gemeinde Scheeßel. © picture alliance/dpa | Sina Schuldt Foto: Sina Schuldt

Trauerfeiern für vier Tote im Landkreis Rotenburg

Stand: 16.03.2024 17:00 Uhr

Nach dem gewaltsamen Tod von vier Menschen in Brockel und Westervesede haben im Landkreis Rotenburg zwei Trauerfeiern stattgefunden. Bei den Gottesdiensten sollten die Hinterbliebenen Abschied nehmen können.

Am Freitag wurde bei einer Trauerfeier in Scheeßel der Opfer aus der Gemeinde gedacht. Am Samstag sollte es in Rotenburg eine Trauerfeier für die Familie aus der Gemeinde Bothel geben. Die Gottesdienste seien nicht öffentlich, sondern ausschließlich für die Angehörigen, sagte ein Sprecher der Polizei Rotenburg im Vorfeld zu NDR Niedersachsen. Vergangene Trauerfeiern nach den Gewalttaten im Landkreis Rotenburg waren als Andacht im größeren Rahmen auch für die Bewohnenden der Orte und Arbeitskollegen offen. Zu diesen kamen mehr als 500 Menschen.

Ehemaliger Bundeswehrsoldat ist Verdächtiger

Ein dreijähriges Kind und drei Erwachsene waren bei den Taten getötet worden. Unter Verdacht steht ein 32-jähriger Bundeswehrsoldat, der die vier Menschen mit einer privaten Waffe in Brockel und Westervesede erschossen haben soll. Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei den Opfern um Personen aus dem Umfeld der in Trennung lebenden Ehefrau des Verdächtigen: den 30-jährigen neuen Freund der Ex-Partnerin, dessen 55-jährige Mutter sowie eine 33-jährige Freundin seiner Ex-Frau und deren drei Jahre alte Tochter.

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Prozessbeginn ist im Herbst 2024

Derzeit befindet sich der Verdächtige in Untersuchungshaft. Er hatte sich kurz nach den Taten in den Gemeinden Scheeßel und Bothel am frühen Morgen des 3. März selbst gestellt, sagte die Polizei. Der Prozess werde nach Angaben des Polizeisprechers voraussichtlich im Herbst 2024 beginnen.

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Hat die Polizei Fehler gemacht?

Vor der Tat hatte die Ex-Partnerin des mutmaßlichen Täters Anzeige gegen ihn bei der Polizei erstattet. Die Frau und ihr neuer Freund hätten sich bedroht gefühlt. Daraufhin hatten sich Polizisten bei einer Gefährderansprache einen Eindruck von dem Verdächtigen verschafft - sie stellten keine Gefahr fest, hieß es von der Polizei. Die Waffen des Verdächtigen wurden bei dieser Gelegenheit trotz entsprechender Vorschriften nicht eingezogen oder überprüft. Diese besagen, dass bei einer Anzeige gegen einen Waffenbesitzer dessen Waffen geprüft werden müssen. Ob die Polizisten falsch gehandelt haben, soll nun eine unabhängige Stelle ermitteln. 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 07.03.2024 | 06:00 Uhr

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