Tödlicher Unfall in Toppenstedt: Prozess geht im Februar weiter
Das Urteil im Prozess um den tödlichen Unfall mit einem Radlader in Toppenstedt (Landkreis Harburg) verzögert sich. Der Prozess ist auf den 6. Februar vertagt, da noch ein Gutachten nachgebessert werden müsse.
Ein Kugelventil soll bis dahin auf seine Dichtigkeit geprüft werden. Es geht aber unter anderem auch darum, ob die Sicherheitsbolzen an der Gitterbox fest verschlossen waren oder nicht. In einem Gutachten zu dem Fall hatte es geheißen, dass technisches Versagen ausgeschlossen werden könne - dies war vor Gericht am Montag allerdings nicht mehr so klar.
Verhandlung vor der Jugendkammer wegen Schutzbedürftigkeit der Opfer
In dem Prozess muss sich der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde verantworten. Er hatte den Radlader im Juni vergangenen Jahres gefahren. Dem 44 Jahre alten Angeklagten wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wird der Fall vor einer Jugendkammer verhandelt, weil die jugendlichen Opfer besonders schutzbedürftig seien. Zu dem Prozess sind auch ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen.
Gutachten schließt technischen Defekt aus
Die Staatsanwaltschaft hatte im November Anklage erhoben. Sie wirft dem 44-Jährigen vor, die Sicherungsmechanismen des Fahrzeugs nicht aktiviert und somit fahrlässig gehandelt zu haben. Der Radlader sei zudem nicht für den Transport von Personen zulässig, teilte die Staatsanwaltschaft damals mit. Der Mann hatte im vergangenen Juni in einem privaten Vater-Kind-Zeltlager mehrere Personen in einer Gitterbox auf dem Radlader transportiert. Auf einem Feldweg löste sich die Box und stürzte herunter - laut Gutachter nicht wie zunächst vermutet aus drei Metern Höhe, sondern aus einer Höhe von etwa einem Meter. Ein 39-Jähriger sowie ein fünf Jahre altes Kind kamen dabei ums Leben. Elf weitere Kinder wurden teils lebensgefährlich verletzt.