Gutachten zu tödlichem Unfall in Zeltlager: Radlader nicht defekt
Nach dem tödlichen Unfall mit einem Radlader in Toppenstedt (Landkreis Harburg) bei einem Zeltlager liegt ein technisches Gutachten vor. Ein Defekt des Fahrzeugs kann demnach als Unfallursache ausgeschlossen werden.
Es hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass ein technischer Defekt den tödlichen Unfall verursacht habe. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg dem NDR Niedersachsen am Freitag mit. Demnach seien die Hydraulikschläuche nicht die Unfallursache, sondern sie seien als Folge des Unfalls abgerissen. Dem 44-jährigen Fahrer des Radladers wird laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Sicherungsmechanismen des Fahrzeuges nicht aktiviert zu haben und damit fahrlässig gehandelt zu haben. Ein Transport von Personen mit dem Radlader sei zudem nicht zulässig gewesen.
Ermittlungsverfahren dauert an
Es werde weiterhin ausschließlich gegen den 44-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verschulden weiterer Personen ergeben. Weitere Details sowie gutachterliche Einschätzungen zum genauen Ablauf des Unglücks teilte die Staatsanwaltschaft derzeit nicht mit - unter anderem weil es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handele. Momentan könnten zu dem Gutachten Anwälte der Beteiligten noch Stellung nehmen - das Ermittlungsverfahren sei demnach noch nicht abgeschlossen.
Gitterbox kippt vom Radlader
Der 44-Jährige hatte Ende Juni bei einem Zeltlager mehrere Menschen in einer Gitterbox mit einem Radlader transportiert. Während der Fahrt soll sich die Gitterbox gelöst haben. Ein Fünfjähriger und ein 39-Jähriger starben. Zehn weitere Kinder wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. An dem privat organisierten Vater-Kind-Zeltlager hatten rund 60 Menschen teilgenommen.