Radlader-Unfall in Toppenstedt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Das Landgericht Lüneburg muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Verfahren eröffnet wird. Im Fall einer Verurteilung droht dem Fahrer des Radladers eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei dem tödlichen Unfall im Sommer eine Gitterbox, in der er eine Menschengruppe transportierte, nicht ordnungsgemäß gegen ein Herabfallen gesichert zu haben. Zudem sei die genutzte Box nicht für den Transport von Personen zulässig gewesen.
Anklage vor Landgericht statt Amtsgericht
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage bewusst beim Landgericht eingereicht - und nicht beim Amtsgericht. Dies erfolge aus dem Schutzinteresse für betroffene Kinder, die allesamt als Zeugen in Betracht kommen, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Ihnen sollen mögliche zusätzliche Vernehmungen vor Gericht erspart werden. Gegen ein mögliches Urteil beim Amtsgericht kann Berufung eingelegt werden - ein mögliches Urteil des Landgerichts würde bei einer Revision direkt zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen, wo es ausschließlich auf Rechts- und Verfahrensfehler geprüft werden würde.
Gutachten: Kein technischer Defekt
Der damals 44 Jahre alte Mann hatte im vergangenen Juni bei einem Zeltlager im Landkreis Harburg mehrere Menschen in einer Gitterbox mit einem Radlader transportiert. Während der Fahrt soll sich die Gitterbox gelöst haben. Ein Fünfjähriger und ein 39-Jähriger starben. Elf weitere Kinder wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Ein Gutachten hatte einen technischen Defekt am Radlader als Ursache für den tödlichen Unfall ausgeschlossen.