Schafsrisse im Alten Land: Wolfs-Abschuss bleibt verboten
Der Wolf im Alten Land, der zweimal Deichschafe gerissen haben soll, darf weiterhin nicht geschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stade erklärt. Der Landkreis hat bereits Beschwerde eingelegt.
Der Landkreis Stade hatte Ende Mai eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes erteilt, wogegen der Verein "Freundeskreis freilebender Wölfe" gerichtlich vorgegangen ist. Das Verwaltungsgericht Stade kam nach Prüfung des Eilantrags zu dem Schluss, dass der Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung Erfolg haben würde - weshalb der Wolf nicht getötet werden darf. Das teilte die Kammer am Montag mit.
Gibt es "zumutbare Alternativen" zum Wolfs-Abschuss?
Das Gericht wirft dem Landkreis vor, nicht ausreichend begründet zu haben, warum es keine "zumutbaren Alternativen" zum Abschuss des Wolfes gebe. Denn nur wenn diese nicht vorhanden sind, sei eine Ausnahme vom strengen Artenschutz des Wolfes möglich, so das Gericht. Der Landkreis habe aber nicht begründet, warum zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Schafherde nicht ergriffen werden könnten - wie etwa ein höherer Zaun, eine Überwachung der Schafe von einem Hirten oder durch Herdenschutzhunde. Auch habe der Landkreis nicht dargelegt, warum ein Zaun an der Wasserseite nicht möglich sein soll.
Beschluss ist nicht rechtskräftig
Im März und April hatte ein Wolf auf der Halbinsel Hahnöfersand zweimal Schafe gerissen. Auch Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hatte sich für einen Schnellabschuss eingesetzt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade ist nicht rechtskräftig. Der Landkreis hat bereits Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eingelegt. Das OVG hatte zuletzt am vergangenen Freitag über einen Wolfs-Abschuss im Landkreis Aurich entschieden - und diesen verboten. Ebenso hatte das OVG im April den Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover untersagt.