OVG-Beschluss: Wolf an Küste darf nicht geschossen werden
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Landkreises Aurich gegen ein Abschussverbot zurückgewiesen. Damit darf weiterhin kein Wolf an der Küste geschossen werden.
Die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung seien nicht erfüllt, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am Freitag in Lüneburg. Demnach habe der Landkreis Aurich nicht hinreichend geprüft, ob alternative Maßnahmen zum Schutz der Herden auf dem Deich in Betracht kommen. Beispielsweise durch den Bau mobiler Zaunanlagen. Außerdem hätten die Behörden nach europäischem Artenschutzrecht nachzuweisen, dass es unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse im konkreten Fall keine anderweitige zufriedenstellende Lösung als die der Entnahme gebe. Damit teilen die OVG-Richter in Lüneburg die Auffassung der Oldenburger Kollegen der Vorinstanz.
Landkreis Aurich erwartet weitere Schäden durch den Wolf
Anfang Juli hatte der Landkreis Aurich eine Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Wolfes erteilt. Hintergrund sind mehrere Schafsrisse eines Wolfes am Hauptdeich in Dornum (Landkreis Aurich). Vier Tiere wurden getötet, vier weitere Schafe verletzt. Der Landkreis fürchtet, dass es zu einem "wiederkehrenden problematischen Rissverhalten" komme. Durch die Ausnahmegenehmigung darf ein Wolf innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um das letzte Rissereignis abgeschossen werden. Dagegen hatten Tierschützer beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen Eilantrag gestellt. Das Gericht stoppte daraufhin die Genehmigung vorläufig. Ob es sich bei dem Tier um denselben Wolf handelt, der zuletzt auch auf der Insel Norderney gesichtet wurde, ist nicht bekannt.