Wolf in Aurich: Landkreis geht gegen Abschuss-Verbot vor
Der Streit um den Abschuss eines Wolfes in Ostfriesland geht weiter: Der Landkreis Aurich hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt. Es hatte die Schnellabschuss-Genehmigung gestoppt.
Die Beschwerde ist bereits bei der nächsthöheren Instanz eingegangen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg werde darüber in einem Eilverfahren entscheiden, sagte ein OVG-Sprecher am Freitag - vermutlich in der kommenden Woche. Die schnelle Entscheidung ist nötig, denn die vom Landkreis erlassene Abschussgenehmigung gilt lediglich bis zum 21. Juli.
"Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigung liegen nicht vor"
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Genehmigung zuvor gestoppt. Die eng auszulegenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss lägen mit Blick auf die streng geschützte Tierart nicht vor, begründete die Kammer ihre am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung. Sie folgte damit einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. Ebenfalls am Donnerstag hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag grundsätzlich zum Wolf geurteilt: Wölfe dürfen nur im absoluten Ausnahmefall abgeschossen werden, entschied er. Und formulierte zudem weitere, sehr enge Kriterien, was den Abschuss betrifft.
CDU und Schafhalter fordern Gesetzesänderung
Die CDU-Fraktion hatte sich am Donnerstag unzufrieden mit der Entscheidung aus Oldenburg gezeigt. Man wolle, dass niedersächsische "Weidetierhalter in Ruhe arbeiten können und unsere Deiche zum Schutz der Menschen weiterhin von Schafen gepflegt werden", sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner. Das Bundesnaturschutzgesetz müsse geändert werden, damit "Wolfsabschüsse endlich genehmigt werden können". Der Förderverein Deutscher Schafhaltung übt ebenfalls scharfe Kritik am EuGH-Urteil. "Wir wollen unsere Tiere nicht tot auf der Weide finden", sagte der Vorsitzende des Vereins, Wendelin Schmücker, NDR Info.
"Unsere Tiere zahlen den Blutzoll"
Die Schafhalter befürchten, dass die neue Rechtsprechung dazu führt, dass es keine Möglichkeit mehr geben wird, den Schnellabschuss von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) durchzuführen. Der Verein fordert die Bundesregierung auf, eine umfangreiche Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Wie in anderen Ländern sollte es auch in Deutschland möglich sein, Wölfe prophylaktisch zu töten, um die Herden zu schützen, so Schmücker. "Bei uns muss erst ein Schaden entstehen, damit gehandelt werden kann. Unsere Tiere zahlen den Blutzoll." Das Niedersächsische Umweltministerium verwies dagegen auf das EuGH-Urteil und kündigte eine genaue Prüfung der Gerichtsbeschlüsse an.
"Wiederkehrendes problematisches Rissverhalten"
Hintergrund des Verfahrens sind vier getötete und vier verletzte Deichschafe, die der Wolf Mitte Juni am Hauptdeich von Dornum gerissen haben soll. Die Landkreisverwaltung hatte ihre Schnellabschuss-Genehmigung daher mit einem "wiederkehrenden problematischen Rissverhalten" begründet. Ob es sich bei dem Wolf um das Tier handelt, das zuletzt mehrfach auf der Insel Norderney gesehen worden war, konnte der Landkreis nicht sagen.