Radlader-Unfall in Toppenstedt: Bewährungsstrafe für 44-Jährigen
Der Fahrer des Radladers bei dem tödlichen Unglück in Toppenstedt ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei dem Unfall im Juni 2023 waren ein Kind und ein Vater gestorben.
Ein neues Gutachten, das am Dienstag vor dem Landgericht Lüneburg vorgestellt wurde, schloss technisches Versagen als Ursache für das Unglück aus. Es handele sich um menschliches Versagen. Der 44-jährige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte habe mehrere Sorgfaltspflichten verletzt und nicht kontrolliert, ob die Sicherheitsmechanismen aktiviert waren, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der 44-Jährige hätte mit der Gitterbox gar keine Menschen transportieren dürfen.
Richter: "Mehrere unglückliche Umstände"
Der Vorsitzende Richter sagte auch, dass der 24. Juni ein Freudentag werden sollte, aber in einer Katastrophe endete - für die Opfer, die Hinterbliebenen, den Angeklagten und für die Dorfgemeinschaft. Jeder, der auf dem Land groß geworden ist, kenne derartige Aktivitäten. Bei einer Katastrophe wie dieser gebe es nicht nur eine Ursache, sondern mehrere unglückliche Umstände, die zusammenkommen, sagte der Richter. Am Ende eigne sich keine Strafe, um das Geschehene zu sanktionieren. Der Gesetzgeber sehe aber strafrechtliche Konsequenzen vor. Die Kammer hält diese Strafe für Tat und Schuld angemessen.
Angeklagter entschuldigt sich
Der Angeklagte hatte sich vor Gericht entschuldigt: "Es tut mir unendlich leid, ich werde die Schuld mein Leben lang spüren", sagte er. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben bereits erklärt, auf eine Revision zu verzichten, die Nebenklage hat sich noch nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine eineinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung.
Erstes Gutachten geriet ins Wanken
Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte ausgesagt, dass er sehr wohl Sicherheitsmechanismen aktiviert habe, es aber an diesen möglicherweise einen Defekt gegeben habe. Dadurch sei es eventuell zu einem Ölverlust gekommen, wodurch sich letztlich Sicherungsbolzen gelöst hätten. Der Gutachter, auf den sich die Staatsanwaltschaft in der Anklage zuerst gestützt hatte, konnte einen solchen Ablauf zunächst nicht ausschließen. Daher musste diese Frage durch ein weiteres Gutachten geklärt werden. Laut dem neuen Gutachten hatte sich die Gabel des Radladers im Asphalt verhakt, daraufhin kippte sie aus der Verankerung und die Metallbox mitsamt Gabel überschlugen sich. Das sei innerhalb kürzester Zeit geschehen, habe also auch keine Reaktion des Fahrers zugelassen, so der Sachverständige vor Gericht.
Zwei Menschen werden von Metallbox tödlich getroffen
Das Unglück hatte sich im Juni 2023 während eines privat organisierten Vater-Kind-Zeltlagers in Toppenstedt (Landkreis Harburg) ereignet. Der 44-Jährige hatte Kinder und Erwachsene mit einer am Radlader befestigten Gitterbox transportiert. Ein Fünfjähriger und ein 39-Jähriger kamen ums Leben. Wie aus den verlesenen Obduktionsberichten hervorgeht, wurden sie von dem Metallkorb so getroffen, dass jede Hilfe zu spät kam. Elf weitere Kinder wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Bürgermeister tritt nach Unfall zurück
Bei dem 44-jährigen Fahrer des Radladers handelt es sich um den damaligen Bürgermeister des Ortes. Nach dem Unglück trat dieser von seinem Amt zurück. Er ist der Polizei zufolge selbst dreifacher Vater und war Teilnehmer des Zeltlagers.