Prozess gegen "Reichsbürgerin": Weiterer Zeuge vernommen
Im Prozess gegen eine sogenannte Reichsbürgerin vor dem Landgericht Lüneburg ist heute ein weiterer Zeuge vernommen worden. Kommende Woche soll ein weiterer Zeuge aussagen. Dann könnte auch ein Urteil fallen.
Ein Polizist sagte zu seinen Ermittlungen gegen die 61-jährige Frau aus. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, unter anderem in Hannover den verbotenen Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" gefördert zu haben. Dessen Ziel sei der Aufbau eines eigenen staatlichen Systems. Die Frau soll zudem im Internet gegen Ausländer und Juden gehetzt haben. Diese Seiten wurden am Montag vor Gericht untersucht. Zudem wurden Urkunden der Angeklagten verlesen. Kommende Woche soll ein weiterer Zeuge aussagen. Möglicherweise könnte dann ein Urteil fallen. Zum Prozessauftakt hatte die gebürtige Lüneburgerin einen Teil der ihr zur Last gelegten Taten zugegeben. "Mir geht es darum, dass meine Kinder Rechte an Grund und Boden bekommen, nicht internationale Konzerne. Die Bundesrepublik ist rechtlos", sagte sie vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts. Die Bundesrepublik sei lediglich eine Firma.
Angeklagte soll Anti-Impf-Propaganda verbreitet haben
Außerdem muss sich die Angeklagte auch wegen des Verwendens und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verantworten. Nach Angaben des Landgerichts Lüneburg soll sie über soziale Medien und im Rahmen von Veranstaltungen die Vereinsideologie sowie Propagandamaterial verbreitet haben. Dazu gehörten demnach Flyer und Broschüren mit den Titeln "Impffrei!" oder "Bürgermeister haften".
"Nichtbeheimatete" sollten das Land verlassen
Die Frau soll zudem im Internet gegen Ausländer und jüdische Menschen gehetzt haben. In der Anklage geht es laut dem Landgericht unter anderem um die "Anordnung", dass "Nichtbeheimatete" das Land zu verlassen hätten, wobei "Beheimatete" nur deutschsprachige Menschen mit deutschstämmigen Ahnen werden könnten.
Richter verhängt Ordnungsgeld
Die Angeklagte hat im Prozess bereits zugegeben, sich unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie habe sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger ausgestellt. Sie selbst habe weder staatliche Ausweispapiere noch Versicherungen, sagte die seit Mai in Untersuchungshaft sitzende Frau. Wegen Zwischenrufen verhängte der Vorsitzende Richter gegen einen Bekannten der Angeklagten ein Ordnungsgeld von 300 Euro.