Schuldunfähig und Freispruch: "Commander" kommt in Psychiatrie
Das Landgericht Oldenburg hat einen sogenannten Reichsbürger freigesprochen. Der 55-Jährige hatte "Todesurteile" über Dienste wie Telegram verbreitet. Er sei schuldunfähig, so die Kammer.
Der selbst ernannte "Commander" soll im Wahn gehandelt haben, entschieden die Richter am Donnerstag. Da sie den Mann als gefährlich für die Allgemeinheit einstufen, soll er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Sonst sei erwartbar, dass der Mann Straftaten begehe, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit ihrem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte sich neben der Unterbringung in einer Psychiatrie auch dafür ausgesprochen, dass der 55-jährige Deutsche sein Mobiltelefon, sein Tablet, eine Schreckschusspistole und ein Küchenmesser abgeben soll. Der Verteidiger hatte einen Freispruch ohne psychiatrische Unterbringung gefordert.
Anklage: Mann verbreitet "Todesurteil" über Messenger
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte dem 55-Jährigen vorgeworfen, zwischen April und November 2021 "Todesurteile" gegen Menschen veröffentlicht zu haben. "Tod durch Erhängen", "Tod durch Erschießen" oder "Tod durch Giftspritze" hieß es in den meist auf Englisch verfassten Nachrichten. Laut Anklage soll der Mann aus Bad Zwischenahn die Nachrichten über verschiedene Kanäle mit Tausenden Followern geteilt haben. Ein Gutachter sagte vor Gericht, der 55-Jährige leide seit rund zwei Jahren an einer wahnhaften Störung, die kaum zu behandeln sei.
"Commander" wollte Besuch von Trump und Putin
Während seiner Zeit in Untersuchungshaft habe der Mann beantragen wollen, dass der frühere US-Präsident Donald Trump und Russlands Präsident Wladimir Putin ihn besuchen dürften. Der Wahn des 55-Jährigen sei aufgrund seines sozialen Abstiegs entstanden. Der gelernte Koch habe als Selbstständiger Insolvenz anmelden müssen. Zeitweise lebte er nach eigener Schilderung nahezu mittellos.
Angeklagter mit wirren Aussagen
Der Angeklagte sagte wie schon zu Prozessbeginn, er sei "Commander" der angeblichen Regierungsinstitution SHAEF. Das Kürzel SHAEF steht dabei für das frühere Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa. Die Institution SHAEF ist allerdings nicht mehr existent: Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aufgelöst. Nach Ansicht des Gutachters machte sich der Mann die sogenannte Reichsbürger-Ideologie zu eigen. Diese behauptet, die Bundesrepublik gebe es nicht, sondern Deutschland stehe noch unter Kriegsrecht. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.