Betrug mit Ballonfahrten? Angeklagter gesteht vor Gericht
Im Prozess gegen einen ehemaligen Ballonfahrten-Unternehmer aus Handeloh hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Karsten F. soll Fahrten mit dem Heißluftballon verkauft haben, die nie stattfanden.
Vor dem Amtsgericht Tostedt gab Karsten F. am Mittwoch zu, zwischen 2017 und 2018 zahlreiche Ballonfahrten angeboten und abgerechnet zu haben, ohne diese tatsächlich durchzuführen. Das erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber dem NDR in Niedersachsen.
Für Geständnis: Gericht bietet zweijährige Haftstrafe an
Im Gegenzug für das Geständnis habe das Gericht angeboten, eine maximale Strafe von zwei Jahren Gefängnis in Betracht zu ziehen, so die Sprecherin. Diese könnte möglicherweise auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit dem Geständnis wird der Prozess laut der Sprecherin abgekürzt. Einige Zeugen habe das Gericht ausgeladen, während andere noch gehört werden. Zusätzlich zu einer Haftstrafe könnte Karsten F. dazu verpflichtet werden, den entstandenen Schaden finanziell auszugleichen - das könne einer Summe von bis zu 250.000 Euro entsprechen. Ein Urteil soll Anfang August fallen.
Karsten F. schon einmal wegen Betrugs verurteilt
Für weitere Taten dieser Art war der Angeklagte schon einmal wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt und verurteilt worden. Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass im Zeitraum von 2011 bis 2014 fast 7.000 Gutscheine nicht eingelöst werden konnten. In dem Prozess wurde Karsten F. zu einem Jahr und acht Monate auf Bewährung verurteilt. Weil er gegen Bewährungsauflagen verstieß, musste er aber ins Gefängnis.