Ballonfahrten-Anbieter erneut wegen Betrugs vor Gericht
Gutscheine für Fahrten mit einem Heißluftballon, die nie stattfinden - wegen dieser Masche wurde Karsten F. aus Handeloh verurteilt. Am Montag stand er vor Gericht, weil er erneut so vorgegangen sein soll.
Diesmal geht es am Amtsgericht Tostedt (Landkreis Harburg) um 470 Fälle im Zeitraum von Dezember 2017 bis September 2018. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin beläuft sich der Schaden auf rund 150.000 Euro. Außerdem ist Karsten F. wegen besonders schweren Bankrotts angeklagt. Er soll in einem Insolvenzverfahren nicht alle Vermögenswerte offengelegt haben, so die Staatsanwaltschaft.
Ist Karsten F. ein Wiederholungstäter?
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Unternehmer vor dem Amtsgericht Tostedt verantworten muss. 2017 war er wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt: Karsten F. hatte über verschiedene Firmen im Internet Gutscheine für Ballonfahrten verkauft. Diese wurden dann aber immer wieder - und in der Regel kurzfristig - aus Wettergründen abgesagt.
Schaden mutmaßlich in Millionenhöhe
Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft hatten seinerzeit ergeben, dass im Zeitraum von 2011 bis 2014 fast 7.000 Gutscheine nicht eingelöst werden konnten. Im Laufe des Prozesses legte Karsten F. ein Geständnis ab. Ihm sei sein Geschäft über den Kopf gewachsen und er habe den Überblick verloren, sagte der Angeklagte damals aus. Irgendwann habe er nicht mehr gewusst, wie er die verkauften Tickets abarbeiten solle. Alle Verfahrensbeteiligten einigten sich daraufhin auf einen Deal. Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung lautete das Urteil. In der Folge verstieß der Unternehmer allerdings gegen die Bewährungsauflagen, sodass er ins Gefängnis musste.
Ballonfahrt-Betrüger droht erneut Haftstrafe
Fünf Verhandlungstage sind im neuen Prozess am Amtsgericht Tostedt vorerst angesetzt. Dabei werden elf Zeugen angehört. Darunter sind Geschädigte, der Insolvenzverwalter und ein Polizeibeamter. Laut Gerichtssprecherin liegt allein beim Tatvorwurf des besonders schweren Bankrotts der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Ein Urteil in diesem Prozess könnte Anfang August fallen.