AfD im Fokus: Landtagsausschuss berät über Wahleinsprüche
Der Wahlprüfungsausschuss hat am Mittwoch öffentlich über Einsprüche zur Landtagswahl verhandelt. Dabei geht es insbesondere um Vorwürfe gegen die AfD. Eine Entscheidung soll im Herbst fallen.
Für den ehemaligen FDP-Landtagsabgeordneten Marco Genthe ist klar, dass die AfD so schwerwiegende Fehler gemacht habe, dass die Landtagswahl wiederholt werden müsse. Seine Argumente hatten er und Mitstreiter Alexander Grafe schon schriftlich dargelegt - nun wurden sie an seinem früheren Arbeitsplatz persönlich verhandelt. Genthe hält die Wahlliste der AfD für ungültig, weil sie unter anderem auf einer Delegiertenversammlung beschlossen wurde statt auf einer Mitgliederversammlung. Damit habe die Partei gegen ihre eigene Satzung verstoßen. Bei demokratischen Parteien sei es umso wichtiger darauf zu achten, dass auch die internen Strukturen demokratisch seien, bekräftigten Grafe und Genthe im Ausschuss. Landeswahlleiterin Ulrike Sachs dagegen erläuterte, dass es wahlrechtlich darauf ankäme, ob das Verfahren verfassungsmäßig zulässig ist und wahlrechtlichen Ansprüchen genügt. Und der SPD-Politiker Wiard Siebels betonte, eine Vollversammlung sei nicht höherwertig als eine Delegiertenversammlung.
"Kriegskasse" - Sechs aktuelle Abgeordnete haben eingezahlt
Es ging auch noch einmal um die sogenannte Kriegskasse des AfD-Politiker Ansgar Schledde - ein Konto, auf das Listenkandidaten Geld einzahlen sollten. Und mit diesem Geld sei wiederum sichergestellt worden, dass Delegierte für sie abstimmen würden. Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Fall ermittelt, nachdem Christopher Emden, früher Landtagsabgeordneter der AfD, in einem ZDF-Interview davon erzählt hatte. Aus den Ermittlungsakten gehe hervor, dass sechs aktuelle AfD-Landtagsabgeordnete Geld an Schleddes Konto gezahlt hatten, sagte FDP-Mann Genthe. Und zwar mit deutlichen Bezügen wie "Kriegskasse", "K-Kasse" oder "Aktionskonto".
Ausschuss berät in geheimer Sitzung
Die Staatsanwaltschaft sei zu dem Schluss gekommen, dass es sich dabei um ein Privat- und kein Parteikonto gehandelt habe, entgegnete der CDU-Politiker Jens Nacke. Genthe erwiderte, dass es wohl bei den anderen Parteien keine Konten mit solchen Überweisungen gebe. Inwiefern die Zahlungen auf dieses Konto die Rechtmäßigkeit der Landtagswahl in Zweifel ziehen, hat der Wahlprüfungsausschuss in geheimer Sitzung weiter beraten.
Regierungsfraktionen bleiben bei Einschätzung
Aus Sicht von Grünen und SPD im Landtag hat sich durch die Ausschusssitzung allerdings nichts an ihrer Einschätzung geändert: "Die Vorwürfe offenbaren, dass in der AfD chaotische Zustände herrschen", heißt es etwa vom parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Volker Bajus. Trotzdem lägen nach allem, was man wisse, keine Gründe vor, die Rechtmäßigkeit der Landtagswahl anzuzweifeln. Ähnlich äußerte sich Wiard Siebels von der SPD.
AfD betont gelassen
Das AfD-Ausschussmitglied Klaus Wichmann zeigte sich gelassen. Solche Zahlungen hätten nichts mit Aufstellungsversammlungen zu tun: "Ist das eine Beeinflussung, wenn ich sage, wir können zwar nicht zusammen (zur Versammlung, Anm. d. Red) fahren, aber ich organisiere dir eine andere Mitfahrt und zahle dem dann Benzingeld?" Er glaube nicht, dass der Vorgang diesen Bereich verlassen hätte. Es gehe um unbelegte Vermutungen.
Landtag muss entscheiden
Mehrere andere Einspruchsführer sind nicht zur öffentlichen Verhandlung erschienen - dabei ging es unter anderem noch um die Größe der Wahlkreise. Der Wahlprüfungsausschuss wird eine Empfehlung abgeben, abgestimmt wird im Landtag - möglicherweise schon bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause im September, je nachdem, ob es noch weitere Anhörungen geben soll. Sollte der Landtag entscheiden, die Wahl nicht zu wiederholen, wollen Genthe und Grafe vor den Staatsgerichtshof ziehen.