Vierjähriger getötet: Lebenslange Haftstrafe für Mutter und Partner
Im Prozess um einen getöteten Vierjährigen aus Barsinghausen hat das Landgericht Hannover die Kindesmutter und ihren Partner wegen Mordes durch Unterlassen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
Bei beiden Angeklagten wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren gilt damit für die 29-jährige Mutter und ihren 34 Jahre alten Lebensgefährten als unwahrscheinlich. Das Gericht folgte mit dem Urteil am Montag den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine höchstens zehn-, beziehungsweise zwölfjährige Haftstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Chats belegen Absprachen über Gewaltexzesse
Die beiden Angeklagten hätten in dem Jungen und seiner zwei Jahre älteren Schwester Störfaktoren für ihre Partnerschaft gesehen, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag. Die Mutter und ihr Lebensgefährte misshandelten die Geschwister - insbesondere den Vierjährigen - demnach monatelang körperlich und seelisch. Beide Angeklagte hatten im Prozessverlauf eine Vielzahl der Vorwürfe eingeräumt. Chat-Verläufe und im Chat versendete Fotos des Jungen hatten zudem Absprachen über Gewaltexzesse belegt.
Vierjährigen mit Fleischklopfer geschlagen
Der vier Jahre alte Junge war am 12. oder 13. Januar 2023 gestorben, nachdem der 34-Jährige ihm mit einem Fleischklopfer zahlreiche Verletzungen zugefügt hatte. Laut Anklage erfolgte das Sterben langsam und mit erheblichen Schmerzen, weil die Erwachsenen keinen Arzt holten. Erst am nächsten Tag rief der 34-Jährige der Anklage zufolge den Rettungsdienst, die Mutter startete Wiederbelebungsversuche. Das Paar behauptete dann, der Junge habe sich bei einem Treppensturz verletzt.
Junge und Schwester über Monate gequält
Bereits zuvor wurde das Kind laut Gericht über Monate unter anderem mit einem Fleischklopfer und einem Gürtel geschlagen und immer wieder unbekleidet über Nacht in eine Abstellkammer gesperrt. Der Junge und seine Schwester wurden zudem auch mit Entzug von Essen und Trinken gequält und durften nicht zur Toilette gehen. Stundenlang mussten sie mit erhobenen Armen auf dem harten Boden knien, wie die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung beschrieb.