Neue Regeln für Scheunenpartys - Landjugend kann wieder feiern
Das Land Niedersachsen erleichtert Scheunenfeste. Das Bauministerium hat einen Erlass auf den Weg gebracht, mit dem die Feten ab sofort wieder einfacher geplant und durchgeführt werden können.
Großer Streitpunkt waren die sogenannten "qualifizierten Entwurfsverfasser". Die Anforderungen dafür seien minimiert worden, sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD). Für viele der Maßnahmen brauche es keinen externen Gutachter mehr, der eine Planung erstelle. Veranstalter könnten das künftig selbst machen. Im Juni soll der Landtag eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung beschließen. Dort werden die Erleichterungen durch den Erlass dann auch in gesetzliche Regelungen überführt.
Einfachere Regeln für Scheunenfeste: Landjugend erleichtert
"Wir sind sehr erleichtert, dass sich etwas tut und Schwung in die Sache kommt. Wir hoffen, dass es schnellstmöglich unseren Mitgliedern viel bringt", sagte Erja Söhl, Landesvorsitzende der Niedersächsischen Landjugend. Scheunenfeten zu organisieren sei bislang oft kompliziert und teuer gewesen, sagte sie dem NDR in Niedersachsen. "Die Unterlagen, die teils auch durch Ingenieurbüros erstellt werden mussten, brachten nicht nur hohe Kosten mit sich, auch der bürokratische Aufwand war enorm hoch." Die Landjugend hatte sich zuvor mit einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt und ihre Kritik geäußert.
CDU fordert verlässliche Rahmenbedingungen
Die CDU im Landtag begrüßt, dass die rot-grüne Landesregierung in der Sache handelt. "Gut, dass sich Olaf Lies auf Druck der Landjugend endlich entschieden hat, auch für den Erhalt der Scheunenfeten einzutreten", sagte der Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher, Jörn Schepelmann. Man werde das Vorgehen aber weiter kritisch begleiten. Lies habe bereits Mitte 2022 Erleichterungen angekündigt, die nicht gegriffen hätten, so Schepelmann. "Wir werden uns sehr genau anschauen, was uns vorgelegt wird. Was wir brauchen, ist ein einfaches und verlässliches System für Antragsteller und Genehmigungsbehörden."