Gullydeckel-Würfe auf A7: Bundesgerichtshof verwirft Revision
Mehr als zwei Jahre nach zwei Gullydeckelwürfen auf die Autobahn 7 ist die Verurteilung wegen versuchten Mordes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nach eigenen Angaben den Einspruch eines zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen zurückgewiesen. Das Landgericht Hildesheim hatte ihn und einen damals 19-Jährigen im November 2023 wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Ein Komplize hatte wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren erhalten. Im August 2022 hatte einer der Gullydeckel die Windschutzscheibe eines Autos durchschlagen. Die Beifahrerin wurde dabei lebensgefährlich, der Fahrer schwer verletzt. Der zweite Deckel zerbrach auf der Gegenfahrbahn. Drei Autos waren über die Trümmer gefahren und dabei beschädigt worden.