Versuchter Mord? Prozess um Gullydeckel-Würfe auf A7 ohne Zuschauer
Nach Gullydeckel-Würfen auf die A7 im August 2022 müssen sich drei junge Männer vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Wegen ihres Alters zur Tatzeit hat die Kammer die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Der Verteidiger des jüngsten Angeklagten hatte das zum Prozessauftakt am Mittwoch beantragt. Sein damals 17-jähriger Mandant leide seit Jahren an einer schweren psychischen Erkrankung und habe Angst vor der Öffentlichkeit, so Rechtsanwalt Daniel Proch. Demnach sei eine Traumatisierung des 19-Jährigen zu befürchten gewesen. Die drei Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Männer bei der "heimtückischen" Tat tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen haben. Das Jugendstrafrecht sieht bei versuchtem Mord bis zu zehn Jahre Jugendstrafe vor, in Einzelfällen auch mehr.
Deckel hatte Frau im Auto lebensgefährlich verletzt
Zwei der Männer sitzen in Untersuchungshaft. Sie sollen von einer Brücke nördlich von Hildesheim zwei Gullydeckel auf die Autobahn geworfen haben. Bei der Attacke hatte der erste der beiden Deckel ein auf der A7 fahrendes Auto getroffen und die Windschutzscheibe durchschlagen. Der 52 Jahre alte Fahrer wurde schwer verletzt, seine 43 Jahre alte Beifahrerin lebensgefährlich. Die Frau habe erhebliche Gesichtsverletzungen davongetragen, so das Landgericht Hildesheim.
Gullydeckel auf A7: Vier Fahrzeuge mit zerstörten Reifen
Unmittelbar im Anschluss soll der 21-jährige Angeklagte nach Angaben des Landgerichts einen weiteren Kanaldeckel über das Brückengeländer auf die Autobahn geworfen haben. Nachdem dieser auf der Fahrbahn aufgeschlagen sei, sollen insgesamt vier Fahrzeuge darüber gefahren sein, bei denen jeweils ein Reifen zerstört wurde.
Dritter Angeklagter saß auf dem Rücksitz
Dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe geleistet zu haben. Er soll nach Angaben des Landgerichts während des Einladens der Kanaldeckel auf der Rücksitzbank des Fahrzeugs gesessen haben und auch mit zu der Brücke über der Autobahn gefahren sein. Vor Ort soll der Angeklagte eine Decke im Kofferraum des Fahrzeugs entfernt haben, mit der die Kanaldeckel abgedeckt gewesen seien. Er soll Vorbehalte gehabt aber trotzdem beim Ausladen der Deckel geholfen haben.
Auto führte auf die Spur der Tatverdächtigen
Lange galt ein 50-Jähriger aus Harsum als dringend tatverdächtig. Er wurde inzwischen entlastet. Wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim mitteilte, erhärtete sich der Verdacht gegen die Angeklagten nach Hinweisen zu ihrem Auto. Dieses soll nicht nur am Tatort gesehen worden sein, sondern ebenfalls beim Diebstahl der Gullydeckel zuvor, so die Behörde.