Die Niedersächsische Staatskanzlei in Hannover. © picture alliance/Geisler-Fotopress Foto: Ulrich Stamm

Gehaltsplus für Weils Büroleiterin: CDU wirft Staatskanzlei Lüge vor

Stand: 27.09.2024 13:59 Uhr

In der politischen Auseinandersetzung um die Gehaltserhöhung von Stephan Weils Büroleiterin droht die CDU mit einer Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Der Grund: Die Staatskanzlei habe eine Kleine Anfrage "nachweislich unwahr" beantwortet.

Die CDU-Landtagsabgeordneten Carina Hermann und Jens Nacke fordern den Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke (SPD), dazu auf, die bisherige Antwort der Landesregierung "zu korrigieren und einzuräumen", dass sie "verfassungswidrig" war. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass dem NDR Niedersachsen vorliegt. Als Frist wird der 11. Oktober genannt. Sollte die Staatskanzlei dem nicht nachkommen, werde die CDU vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg ziehen.

CDU stellte Kleine Anfrage an Landesregierung

Die CDU hatte im Juni eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der sie nachhakte, inwieweit die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) von Neuregelungen bei der Bezahlung von Beschäftigten bei Landesbehörden profitiert hat. Die Staatskanzlei antwortete darauf im August: Die Büroleiterin habe als Neueinstellung "nicht von einer solchen Anpassung profitiert". Auch dieses Schreiben liegt dem NDR Niedersachsen vor. Die Antwort sei "nachweislich unwahr", behauptet die CDU. Sie belegt das mit einer E-Mail aus den Akten der Staatskanzlei. Darin wird darauf hingewiesen, dass die höhere Vergütung für Weils Büroleiterin nicht der gängigen Praxis entspricht.

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Untersuchungsausschuss: Weil und Staatskanzlei weisen Vorwürfe zurück

Im Untersuchungsausschuss hatte die Staatskanzlei betont, dass es "keine Fehler" bei dem Gehalt von Weils Büroleiterin gegeben habe. Es sei auch "nichts konstruiert worden", um die Büroleiterin besser zu bezahlen, sagte Staatskanzlei-Chef Jörg Mielke. Auch Ministerpräsident Weil wies die Vorwürfe von sich. Die CDU ist hingegen überzeugt, dass die enge Mitarbeiterin rechtswidrig höher eingruppiert wurde, als es ihr zugestanden hätte. Auch, dass sie rückwirkend ein höheres Gehalt bekam, sieht die CDU als Problem. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen derweil eingestellt.

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