Ahmad Abdulaziz Abdulla A. hält einen Zettel vor sein Gesicht © picture alliance Foto: Julian Stratenschulte

Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Antrag gegen Ausweisung

Stand: 13.05.2024 17:44 Uhr

Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat Ahmad A., der sich selbst "Abu Walaa" nennt, ist mit einem Eilantrag gegen seine Abschiebung in den Irak gescheitert.

Die nationale Sicherheit rechtfertige seine Ausweisung, teilte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Montag mit. Ahmad A. war vom Oberlandesgericht Celle rechtskräftig zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Ausweisung sei ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden, befand nun das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Dass die Ausländerbehörde ihm verbot, Telefone und sonstige elektronische Kommunikationsmittel zu benutzen, sei auch nicht zu beanstanden. 

AUDIO: "Abu Walaa" versucht Abschiebung zu verhindern (30.01.2024) (1 Min)

Staatsanwaltschaft hat Aussetzung der Freiheitsstrafe noch nicht zugestimmt

Seiner Abschiebung in den Irak und ein lebenslanges Verbot der Wiedereinreise stünden derzeit zwar noch mehrere Hinderungsgründe entgegen. Dennoch sei die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig. Die von ihm  ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder der Ausweisung nicht entgegenstünden. Der Abschiebung des Antragstellers in den Irak stehe derzeit noch entgegen, dass die Staatsanwaltschaft sich noch nicht damit einverstanden erklärt habe, die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren auszusetzen. Regulär müsste er noch bis 2027 hinter Gittern sitzen. 

Ahmad A. stellt weiteren Asylantrag in Deutschland

Ahmad A. habe einen weiteren Asylantrag gestellt, weil er im Irak die Todesstrafe befürchte. Deswegen soll eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Das Gericht gestand dem Mann lediglich die aufschiebende Wirkung seiner Klage bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren zu. 

Prozess lief über dreieinhalb Jahre

Der Strafprozess gegen den irakischen Hassprediger und drei weitere Männer hatte dreieinhalb Jahre gedauert. Nach Überzeugung der OLG-Richter hatten sie junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und für den Islamischen Staat nach Syrien und in den Irak in den Kampf geschickt. Im Prozess ging es unter anderem um das Schicksal von Zwillingsbrüdern aus Castrop-Rauxel, die als Selbstmordattentäter rund 150 irakische Soldaten mit in den Tod gerissen hatten.

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Abu Walaa (rechts), mutmaßlicher Anführer der Terrormiliz Islamischer Staat in Deutschland, steht mit bedecktem Kopf in einem Gerichtssaal des Oberlandesgerichts und spricht mit seinem Verteidiger Peter Krieger. © dpa-Bildfunk Foto: Holger Hollemann

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