Die Abgeordneten sitzen während einer Sitzung im niedersächsischen Landtag. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

Antisemitismus an Hochschulen: CDU fordert strikteres Vorgehen

Stand: 13.03.2024 18:35 Uhr

Die CDU in Niedersachsen fordert ein strikteres Vorgehen gegen Antisemitismus an Hochschulen. Im Landtag hat die CDU-Fraktion am Mittwoch in Hannover eine entsprechende Gesetzesinitiative eingebracht.

Mit der Gesetzesinitiative will die Fraktion das niedersächsische Hochschulrecht ändern. Der Entwurf sieht ein hochschuleigenes Ordnungsrecht vor, um schneller und effektiver gegen Antisemitismus, Extremismus und Gewalt an den Hochschulen vorgehen zu können, teilte die CDU mit. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cindy Lutz, verwies auf den Fall eines jüdischen Studenten aus Israel, der Anfang Februar in Berlin mutmaßlich aus antisemitischen Motiven angegriffen wurde. Dieser zeige die Dringlichkeit der Initiative, so Lutz. "Unsere Hochschulen müssen Orte des freien Wissensaustauschs und der offenen Diskussion bleiben, unbelastet von fanatischen oder extremistischen Einflüssen."

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Gesetz soll Hochschulen Spielraum lassen

Bei Sanktionen wie einer möglichen Exmatrikulation sieht der Gesetzesentwurf Spielraum für die Hochschulen vor. "Wir wollen sehr bewusst kein starres Alles-oder-nichts-Prinzip", sagte Lutz. Das Ordnungsrecht habe nicht das Ziel, friedlichen studentischen Diskurs zu beeinträchtigen. Aber immer dort, wo Gewalt oder schwerwiegende Störungen vorlägen, müssten Hochschulen auf Grundlage eines Gesetzes handlungsfähig sein.

Exmatrikulation bislang erst nach Verurteilung möglich

Auch Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) hatte nach dem Angriff auf den jüdischen Studenten in Berlin angekündigt, Antisemitismus an Hochschulen solle künftig strenger geahndet werden. Bislang sieht das niedersächsische Hochschulgesetz eine Exmatrikulation bei antisemitischen Vorfällen erst dann vor, wenn Verdächtige zuvor strafrechtlich verurteilt wurden. Bis es zu einer Verurteilung kommt, könnten Hochschulen aber beispielsweise ein befristetes Hausverbot aussprechen, so Mohrs.

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